Realpolitische Finanzströme akzeptieren
22.01.26 (Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld
Starten wir mit der Überlegung, was den grundsätzlich ein Landesrechnungshof ist oder ein oberster Rechnungshof, wie er im Freistaat Bayern heißt: Das ist die Institution, die über den Haushalt und die öffentlichen Ausgaben wacht. Würde ein Landesrechnungshof sinngemäß sagen „das ist zwar keine Landesangelegenheit, sondern eigentlich vom Bund zu finanzieren, aber dennoch ist es richtig, hier Landesgelder aufzuwenden“, dann würde dieser Landesrechnungshof seine Funktion in der politischen Landschaft nicht erfüllen.
Er muss immer wieder daran erinnern, dass das, was da mit Landesmitteln finanziert wird, eigentlich eine Bundessache ist und dass man den Bund zumindest nicht aus seiner Pflicht entlassen darf. Es ist üblich, dass bei Infrastrukturprogrammen immer ein Teil von den Ländern finanziert wird. Das Land steuert was bei und die DB AG tut ihren Teil aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung des Bundes dazu.
Oft wird suggeriert, es handele sich um Eigenmittel, das ist aber sehr häufig eben nicht der Fall, wobei man auch hier gucken muss: Oft ist es für die DB AG sehr wohl lukrativ, mehr aus Eigenmitteln statt aus LuFV-Geldern zu finanzieren, weil man dann Anlageobjekte hat, auf die man eine Rendite einfordern kann. Das ist nicht der Fall, wenn die Dinge aus Bundes- oder Landesmitteln finanziert werden. In jedem Fall aber ist es üblich, dass die Länder ihren Teil dazu beitragen.
Angenommen, ein beliebiges Bundesland investiert über einen mehrjährigen Zeitraum 500 Millionen Euro in die Modernisierung der Eisenbahn und es gibt noch eine Milliarde Euro von der Bahn aus Eigen- oder LuFV-Geldern dazu. Dann kann das Land mit einer halben Milliarden Euro Gesamtinvestitionen in Höhe von anderthalb Milliarden Euro auslösen, wenn es jedoch aus dem Landeshaushalt nichts gibt, dann werden höchstwahrscheinlich gar keine Investitionen ausgelöst. Das wäre die zu befürchtende Folge, wenn ein einzelnes Land einseitig sagen würde: „Das ist Bundesangelegenheit, hier beteiligen wir uns nicht“.
Würde man das über zehn oder zwanzig Jahre hinweg durchhalten, wäre davon auszugehen, dass die Länder, die aus ihren Haushalten Geld dazugeben, deutlich höhere Eisenbahninvestitionen hätten als die, die das nicht tun. Wir erleben übrigens bei den Regionalisierungsgeldern, die der Rechnungshof ja auch anspricht, gegenteilige Effekte: Dadurch, dass diese Bestellmittel durch den Bund fließen, ganz gleich ob das Budget aus dem Landeshaushalt aufgestockt wird, oder nicht, gibt es hier in aller Regel kein Landesgeld dazu.
Das Geld kommt pünktlich aus Berlin und kann dann für die Eisenbahn aufgewandt werden und wenn es nicht reicht, dann gibt es eben keine Leistungsausweitungen. Klar, in der aktuellen Situation scheitern Leistungsausweitungen in der Regel an fehlenden Kapazitäten bei den Unternehmen, aber der grundlegende Effekt ist da: Es gibt keine Anreize für die Länder, Eigenmittel zuzuschießen, bei Infrastrukturinvestitionen gibt es sie jedoch. Realistischerweise wird das auch noch sehr lange genau so bleiben.
Siehe auch: Bayern: Rechnungshof kritisiert Landesgelder
Foto: Deutsche Bahn AG / Dirk Wittmann