Vom Fernverkehr ausgehend planen
24.11.25 (Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld
Wenn man sich die Situation im Freistaat Thüringen anguckt, dann hat man vergleichbare Situationen wie in so manch anderen Bundesländern: Im ländlichen Raum braucht man Rufbetriebsangebote, es muss eine verlässliche Vertaktung an den SPNV geben und das ganze will finanziert werden: Denn wer ein gutes Angebot auf die Beine stellen will, der braucht zwar die notwendigen Strukturen, aber eben auch das entsprechende Kleingeld.
Der VDV geht dabei systematisch vor und sagt: Wir haben das Konzept zur Angebotssicherung, aber eben auch das, was notwendig ist, wenn der Slogan „Verkehrswende“ mit Leben gefüllt werden und nicht nur hin und wieder mal als Schlagwort auftauchen soll. Doch eine Sache, die gerade in Thüringen notwendig ist, lässt der VDV leider komplett außen vor: Die Stellung des Fernverkehrs im Freistaat.
Wir sprechen bei Thüringen zwar über ein relativ bevölkerungsschwaches Bundesland, aber eines, das zentral in Deutschland liegt und das beim Thema SPFV seit Jahrzehnten vernachlässigt ist. Es gab mal sechs Fernverkehrshalte, im großen und ganzen hält der Fernverkehr heute nur noch in der Landeshauptstadt Erfurt. Das ist zu wenig, das genügt nicht den Anforderungen des Deutschlandtaktes und hat nichts mit den Ansprüchen zu tun, die dort gestellt werden.
Es braucht umfassende Konzepte für einen verlässlichen und vertakteten deutschlandweiten Fernverkehr von den frühen Morgen-, bis in die späten Abendstunden und das auch, wenn die Nachfrage mal schwach ist oder einzelne Verbindungen für den eigenwirtschaftlichen Betreiber unwirtschaftlich zu werden drohen. Thüringen hat sechs Oberzentren, dazu kommen fünf Mittelzentren mit der Teilfunktion eines Oberzentrums.
Im Fernverkehrssicherungsgesetz, das der Bundesrat 2008 verabschiedet hat und das nie im Bundestag diskutiert wurde, war die Rede davon, dass jedes Oberzentrum zumindest sechs Fernverkehrszugpaare am Tag haben muss – also etwa alle drei Stunden, was für den verlässlichen Deutschlandtakt im Sinne einer allgemeinen Mobilitätsverfügbarkeit wahrscheinlich nicht ausreichen würde. Natürlich ist das Gutachten auf den Regionalverkehr spezialisiert, aber diesen kann man eben nicht ohne den Fernverkehr denken.
Klar, der VDV ist sicherlich nicht der Verband, der sagen wird, dass man im Fernverkehr ein Bestellerprinzip braucht, denn dafür ist die Nähe zur DB AG einfach zu groß. Die DB AG betreibt den Fernverkehr eigenwirtschaftlich und da, wo sie nicht fahren möchte, weil es sich nicht lohnt, da fährt halt nichts – es sei denn, es wird vom Aufgabenträger bezuschusst, was jedoch rechtlich auch definitiv fragwürdig ist.
Dabei braucht man, wenn man in Thüringen ein landesweites Taktkonzept erarbeiten will, das von den Bahnhöfen bis ins kleinste und entfernteste Dorf geht, ein planbares Fernverkehrsangebot auf der Schiene, von dem man weiß, dass es auch nicht kurzfristig zusammengestrichen wird, weil die DB AG nicht mehr fahren möchte. Auch im Fernverkehr braucht es politische Verlässlichkeit und das gilt es offen auszusprechen.
Siehe auch: VDV-Gutachten für Thüringen vorgelegt
Foto: Deutsche Bahn AG / Jochen Schmidt