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D-Ticket: BSN lobt Planbarkeit

14.11.25 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Bundestag hat letzte Woche mit einer Änderung des Regionalisierungsgesetzes die Verlängerung des Deutschlandtickets bis 2030 beschlossen. Dies hatte die Verkehrsministerkonferenz der Länder im September empfohlen und wurde auch durch den Verkehrsausschuss gebilligt. Damit werden endlich die jährlichen Diskussionen um das Deutschlandticket beendet und die notwendige Planungssicherheit für alle Akteure geliefert. Die jährliche Anpassung des Ticketpreises anhand eines Kostenindexes ist dabei notwendig und folgerichtig.

Bund und Länder haben ihre jährlichen Zuschüsse festgeschrieben, zugleich müssen aber die steigenden Lohn- und Betriebskosten bei den Aufgabenträgern und Eisenbahnverkehrsunternehmen berücksichtigt werden. Der Bundesverband Schienennahverkehr appelliert an die Sozialpartner, Ihren Angestellten das Deutschlandticket als Jobticket zu ermöglichen.

Im gleichen Sinne müssen der Bund und die Länder ihre Beamtengesetze überarbeiten, damit auch diese Beschäftigten das Jobticket nutzen können. Die Beschaffung von Jobtickets ist Ländern teilweise Kraft ihrem eigenen Landesrecht verboten, das diese selbst ändern könnten. Ziel sollte es für das BSN sein, die Nutzerzahlen bis 2030 deutlich zu erhöhen. Mit der mittelfristigen Absicherung im Rücken sollten Bund, Länder und Branche nun die offenen Fragen der Governance regeln, etwa bei der bundesweiten Einnahmeaufteilung.

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