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VDV legt Fahrradkonzept vor

10.06.25 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Dieser Tage startet wieder die Freizeitsaison, auch das Fahrrad wird in den nächsten Monaten eine deutlich größere Rolle in öffentlichen Verkehrsmitteln spielen. Zu diesem Anlass hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) einen Leitfaden zur Kombination von Fahrradverkehr und konventionellem ÖPNV vorgelegt. „Unsere Unternehmen wollen den Radverkehr fördern und ermöglichen die Fahrradmitnahme im Zug seit Jahren – wo immer es betrieblich machbar ist“, betont VDV-Vizepräsident Veit Salzmann. „Doch jeder, der schon einmal mit dem Rad im vollen Zug stand, weiß: Die Realität ist oft eine Frage der Kapazitäten.“

Mit dem neuen Leitfaden zur Aufstellung von Fahrradbeförderungs-Plänen gibt der Branchenverband VDV nun konkrete Hilfestellung für die verpflichtenden Regelungen nach § 10 Abs. 2 AEG. „Wir wollen, dass die Kombination von Bahn und Fahrrad so einfach wie möglich funktioniert – doch ohne die betrieblichen Realitäten zu ignorieren,“ so Salzmann. „Insbesondere rund um Feiertage wie Pfingsten oder am Wochenende ist das Mobilitätsverhalten besonders dynamisch. Es zeigt sich dann jedes Jahr aufs Neue: Wir brauchen mehr Flexibilität und klare Informationen für alle Beteiligten – Radfahrerinnen, Fahrgäste ohne Rad und Verkehrsunternehmen.“

Der vorgelegte Leitfaden bezieht sich auf eine Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Er basiert auf der europäischen Fahrgastrechteverordnung und der daraus folgenden nationalen Umsetzung im Allgemeinen Eisenbahngesetz. Danach sind Eisenbahnverkehrsunternehmen im Personenverkehr verpflichtet, Pläne zur „verstärkten und verbesserten Beförderung von Fahrrädern“ zu erstellen. Der Leitfaden bietet dazu klare Orientierung: Welche Anforderungen gibt es? Welche Flexibilitäten bestehen? Wie kann der Spagat zwischen Kundenwunsch und Betriebssicherheit gelingen? Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, Pläne zur Beförderung von Fahrrädern aufzustellen und auf ihrer Netzpräsenz sowie im Zug zu veröffentlichen.

Dies betrifft auch Regionalzüge, bei denen die Mitnahme von Fahrrädern im Alltags- und Freizeitverkehr zunehmend nachgefragt wird. Gleichzeitig erhalten Unternehmen Spielräume bei der Umsetzung, so zum Beispiel wie viele Stellplätze aus betrieblicher Sicht angeboten werden können. Auch die technische Umsetzung – etwa Halterungssysteme, Klappsitze oder Mehrzweckbereiche – obliegt den Unternehmen. Vorgeschrieben ist eine Beteiligung relevanter Fahrgast- und Fahrradverbände. Diese sollen frühzeitig in die Planungen einbezogen werden, um Bedarfe transparent zu machen.

Der VDV betrachtet die Kombination aus Fahrrad und Bahn als zukunftsweisend für ein klimafreundliches Mobilitätssystem. Eine gute Integration der Fahrradmitnahme fördert nicht nur die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs, insbesondere im Pendler- und Freizeitverkehr, sondern steigert auch dessen Energieeffizienz. Barrierefreie Fahrzeuge mit großzügigen Mehrzweckbereichen sowie die Entwicklung multimodaler Knotenpunkte – Mobility Hubs – sind zentrale Bausteine dieser Strategie.

Gleichzeitig weist der VDV auf Nutzungskonflikte in Mehrzweckbereichen hin, die durch kluge Planung, Aufklärung, Reservierungssysteme und klare Regeln entschärft werden müssen. Der VDV weist darauf hin, dass das Deutschland-Ticket derzeit im Grundsatz zu keiner Fahrradmitnahme berechtigt, wenn der Verbund nichts anderes regelt. Die Branche betont, dass die Fahrradmitnahme im großen Stil mit erheblichen betrieblichen und finanziellen Herausforderungen verbunden ist: Zusätzliche Stellflächen, Haltevorrichtungen oder Verstärkungsfahrten bedeuten Aufwand, der finanziert werden muss.

Hierfür können weder die kommunalen Verkehrsunternehmen ohne finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand eintreten noch die Bahnhofsbetreiber. Hier bedarf es politischer Mehrheiten, die eine entsprechende Finanzierung ermöglicht. Perspektivisch sieht der VDV auch Potenzial in der Integration von Fahrrädern in (autonome) Shuttle-Angebote, um insbesondere im suburbanen Raum vernetzte Mobilitätslösungen anzubieten.

Hier bedarf es allerdings einer jeweils konkreten Umsetzung vor Ort. „Mit diesem Leitfaden haben wir eine gute Basis geschaffen, um die gesetzlichen Vorgaben praxisnah umzusetzen. Wichtig ist: Es gibt keinen Automatismus – Unternehmen, Fahrradfahrende und alle anderen Fahrgäste sollten gemeinsam zum Gelingen beitragen arbeiten, die im Sinne aller sind“, so Salzmann abschließend.

Siehe auch: Das Fahrrad in den öffentlichen Verkehr integrieren

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