Anforderungen für Zukunftsbahnhöfe definieren
30.06.25 (Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld
Die Idee, dass man bestimmte Qualitätsstandards definiert nach denen ein renovierter Bahnhof sich Zukunftsbahnhof nennen darf, geht auf jeden Fall in die richtige Richtung. Die DB InfraGO bietet zwar Beratungen für die interessierten Kommunen, mehr aber dann richtigerweise nicht, sondern das muss man dann vor Ort selbst regeln. In den letzten Jahren und Jahrzehnten ist das Umfeld zahlreicher Hauptbahnhöfe deutlich angenehmer geworden.
Man hat heruntergekommene Vorplätze unter der Regie der Kommune saniert und verschönert, zahlreiche historische Gebäude sind von privaten Investoren in einen deutlich besseren Stand gebracht worden und vieles mehr. Die DB AG selbst ist mit verschiedenen Modernisierungsoffensiven oder anderen Landesprogrammen ihrerseits, im wahrsten Sinne des Wortes, am Zug gewesen und hat dafür gesorgt, dass sich die Dinge vor Ort verbessern.
Jetzt gilt es, diese Planungen zu bündeln: Der Busbahnhof wird gemeinsam mit dem Hauptbahnhof modernisiert, es gibt womöglich direkte Zugänge zu den Bahnsteigen auch von der anderen Seite, was Zuwegungen deutlich vereinfacht und alle möglichen Dinge, die sich konkret vor Ort durch die jeweilige Situation ergeben. Eines aber fehlt: Noch immer darf jede Kommune ihren öffentlichen Verkehr so planen, wie man gerade lustig ist und eine Anbindung an den Fahrplan des Schienenverkehrs ist nicht notwendig.
Wenn also der Umsteiger in der Tagesrandlage mit dem Regionalexpress ankommt und der im Stundentakt verkehrende Linienbus ist gerade weg, dann gibt es auch nach wie vor keine Interventionsmöglichkeit. Natürlich ist das auch nichts, wo ein Verkehrsverbund oder ein Ministerium eine Kommune einfach überstimmen kann, aber es wäre zumindest zu überlegen, ob der Begriff Zukunftsbahnhof nur vergeben wird, wenn auch bei der Anbindung zum kommunalen Verkehr bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
ukunftsbahnhof werdet Ihr nur, wenn zwischen fünf Uhr morgens und 23 Uhr abends maximal eine Viertelstunde Übergangszeit zwischen der planmäßigen Ankunft wichtiger Züge und der Abfahrt des Busses liegen. Ihr könnt Euren Busstern planen, wie Ihr wollt, aber das Zertifikat des Zukunftsbahnhofes gibt es nur, wenn bestimmte Umsteigevoraussetzungen erfüllt sind. Mit Sicherheit würden man sich in vielen kommunalen Planungsämtern dann dazu durchringen, dass man bei der eigenen Fahrplanschreibung doch mal näher guckt, was denn am Hauptbahnhof auf der Schiene so passiert.
Ein weiterer Punkt wird nach wie vor nicht beachtet: Es gibt für Schlechtleistungen im Infrastrukturbereich noch immer keine Pönalisierungsmöglichkeiten. Zukunftsbahnhof hin oder her, aber wenn über Wochen und Monate der Aufzug oder die Rolltreppe kaputt ist, dann sind Kommunen und Aufgabenträger Bittsteller bei DB InfraGO. Hier wäre die neue Bundesregierung politisch gefordert, die Eisenbahnregulierung dahingehend fortzuschreiben, dass es auch in diesem Bereich wirksame Kontrollmechanismen gibt.
Siehe auch: Hundert Zukunftsbahnhöfe im laufenden Jahr
Foto: Deutsche Bahn AG / Hans-Christian Plambeck