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Neue Türregelungen in Berlin

07.05.25 (Berlin) Autor:Stefan Hennigfeld

Täglich befördern die Berliner Verkehrsbetriebe AöR rund drei Millionen Menschen in U‑Bahn, Bus und Tram. Damit der Betrieb reibungslos läuft und alle Fahrgäste sicher an ihr Ziel kommen, ist gegenseitige Rücksichtnahme das A und O. Zu diesem Zweck wird die Nutzungsordnung der BVG AöR seit dem 1. Mai 2025 unter anderem um folgende Regel ergänzt: Wer Türen mutwillig blockiert und dadurch den Schließprozess sowie die Abfahrt verzögert, dem droht eine Vertragsstrafe in Höhe von fünfzig Euro.

Darüber hinaus übernimmt die BVG AöR aus den geltenden Beförderungsbedingungen die Waffengesetz-Regelung in die aktuelle Nutzungsordnung. Diese gilt für alle öffentlich zugänglichen Grundstücke und Anlagen der BVG AöR. Danach ist Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, das Betreten der Anlagen und die Nutzung der Verkehrsmittel untersagt.

Im Zuge der aktuellen Debatte zu Messer- und Waffenverbotszonen im gesamten Bereich des öffentlichen Berliner Nahverkehrs wird es hier zukünftig weitere Anpassungen geben, um bewaffnete Personen fernzuhalten. Wer die einfachen Verhaltensregeln befolgt, beugt nicht nur Risiken vor, sondern auch Türschäden. Bei Störungen müssen regelmäßig einzelne Türen gesperrt werden, in älteren U-Bahn-Zügen kann das sogar ganze Wagen betreffen – da Türen nicht einzeln gesteuert werden können. Zu- und Ausstieg werden dadurch beeinträchtigt und verlangsamt.

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