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Gute Konzepte auch praktisch umsetzen

28.05.25 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Grundsätzlich ist die Kriminalitätsabwehr natürlich nicht Sache der Eisenbahn- und ÖPNV-Branche, aber diese muss ihren Teil dazu beitragen, ein ganzheitliches Konzept vernünftig umzusetzen. Die Vorschläge, die der VDV da präsentiert hat, klingen auch für sich genommen sehr vernünftig. Beispiel Sicherheitspartnerschaften: Wenn wir den organisierten Rauschgifthandel rund um den Hauptbahnhof bekämpfen wollen, dann sollte man möglich zusehen, dass Bundespolizei und Landespolizei so eng es geht zusammenarbeiten.

Da darf gar nicht mehr diskutiert werden, welche Behörde jetzt zuständig ist, sondern die Ortspolizei muss auch in den Bahnhöfen aktiv werden können, die Bundespolizei auch auf den Vorplätzen oder in den kommunalen Stadtbahnanlagen. Aber zu solchen Ordnungspartnerschaften gehört auch, dass die verschiedenen Verkehrsunternehmen an einem Strang ziehen. Bei der Eisenbahn klappt das weitgehend. Sei es, dass man unternehmensübergreifende Streifendienste hat oder dass die Leitstellen den direkten Draht zur Polizei haben.

Aber auch die kommunalen Verkehrsbetriebe müssen sich einbringen. Wieso sollte es keine Sicherheitsleistungen geben, die sowohl den SPNV als auch die kommunale Stadtbahn bestreifen? Umgekehrt muss man sich dann überlegen, wenn man vor Ort funktionierende Sicherheitsstrukturen unter Einbindung des jeweiligen kommunalen Betreibers hat, diese auf den SPNV auszuweiten und zuzulassen, dass gemeinsame Bestreifungen von Sicherheitsmitarbeitern der kommunalen Unternehmen und der Eisenbahnunternehmen stattfinden.

Hier ist auch die Polizei gefragt. Diese muss dauerhaft eine hohe Präsenz an den Bahnhöfen zeigen. Bahnhofswachen, die gemeinsam von der Orts- und Bundespolizei, vielleicht sogar unter Einbeziehung der Verkehrsunternehmen betrieben werden, können bundesweit Schule machen. Hier geht es auch nicht darum, Polizeirechte aufzuweichen oder auf alle möglichen schwarzen Sheriffs zu übertragen, sondern um effektive Sicherheitskonzepte im öffentlichen Raum.

Dafür braucht man aber nicht nur die verschiedenen Polizeien unter einem Hut, sondern auch die Kommunen müssen sich mit ihren Ordnungsämtern daran beteiligen. Das kann man nicht von oben verordnen, sondern das muss vor Ort einfach funktionieren. Die Präsenz darf auch nicht mit dem Scheinargument, es passieren ja weniger Straftaten, wieder zurückgefahren werden, um erzielte Erfolge nicht sofort wieder zu gefährden.

Zu einer guten Sicherheitspolitik gehört dann natürlich auch, dass man die gesetzlichen Rahmenbedingen schafft, um Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen besonders zu schützen. Wenn ein Schaffner zusammengeschlagen wird ist das genauso schlimm wie bei einem Feuerwehrmann oder Rettungssanitäter. Die letzteren beiden Berufsgruppen stehen unter einem besonderen Schutz des Strafgesetzbuches, dieser muss auf Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen ausgeweitet werden. Ein getretener Busfahrer ist genauso schlimm wie ein getretener Feuerwehrmann.

Siehe auch: VDV lud zur ersten Sicherheitskonferenz
Foto: Deutsche Bahn AG / Dominic Dupont

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