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Vor-Ort-Kooperationen stärken

07.04.25 (Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld

Es ist richtig und wichtig, dass der Aufgabenträger die Qualität der Zugangspunkte zum SPNV im Blick hat und nach objektiven Bewertungskriterien öffentliche Berichte erstellt. Inzwischen ist das gang und gäbe, das war aber vor gar nicht all zu langer Zeit noch anders. Angeblich könnte man die Qualität der Stationen gar nicht vergleichen, da manche in sozialen Brennpunkten lägen und andere in besseren Bezirken und überhaupt, was solle so ein Infrastrukturbetreiber denn machen, wenn immer wieder randaliert würde.

Nun sehen wir: Es geht sehr wohl, es geht sehr gut und auch im SPNV gilt die Theorie der zerbrochenen Fensterscheiben. Diese besagt, wenn Vandalismusschäden lange Bestand haben und erst nach sehr lange Zeit beseitigt werden, kommen sehr schnelle neue dazu. Manch einer nennt diesen Zustand auch ganz allgemein Verwahrlosung. Wenn man aber Vandalismusschäden frühzeitig entfernt und wenn man statt grauem Beton echte Graffitikunst anbringt, dann sieht die Welt auf einmal ganz anders aus.

Das ist auch so ein Punkt: Graffiti ist eine Kunst im öffentlichen Raum, die sehr schön sein kann und leider viel zu häufig im Zusammenhang mit plumpem Vandalismus genannt wird. Doch genau das ist es nicht. Echte Graffitikunstwerke können die Vandalismusanfälligkeit effektiv senken. Dabei ist es schon richtig, dass man nicht nur auf die DB AG zeigen darf, sondern das zahlreiche Akteure verantwortlich sind: Neben DB InfraGO natürlich oft die Kommunen.

Viele Zugangsgebäude von Bahnhöfen befinden sich schon lange entweder in kommunaler oder privater Hand und auch hier müssen Vereinbarungen getroffen werden. Natürlich kann man sagen, dass ein Privatinvestor von Natur aus ein hohes Eigeninteresse daran hat, die Aufenthaltsqualität zu steigern, denn er möchte die Ladenlokale ja vermieten. Die Kommune hat womöglich das Interesse, den Bahnhof als erste Visitenkarte ihrer Stadt in gutem Zustand zu behalten.

Oft hat man auch die Kombination aus beidem, etwa einen städtischen Bahnhofsvorplatz, ein privates Bahnhofsgebäude und betriebliche Anlagen im Eigentum der DB AG; oftmals muss das Bahnhofsgebäude zumindest zum Zwecke der Reise gar nicht mehr betreten werden. Hier muss man eine gute Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure haben und die kann auch ein Aufgabenträger nicht von oben erzwingen. Hier braucht man vor Ort den engagierten Wahlkreisabgeordneten aus dem Bundestag oder Landtag, den Bürgermeister oder auch einfach die engagierten Bürger vor Ort.

Trotzdem greifen die Stationsgebühren erheblich in das Budget der Aufgabenträger ein. Deswegen ist der Gesetzgeber auf Bundesebene gefordert, dafür zu sorgen, dass die Stationsgebühren gemindert werden können, wenn es zu einem hohen Grad der Eskalation kommt. Was passiert denn, wenn der Aufzug oder die Rolltreppe über Monate kaputt sind? Natürlich kann man sagen „Die DB AG lässt mit sich sprechen“, aber falls nicht? Hier müssen gesetzliche Regelungen her und da ist die neue Bundesregierung kurzfristig gefordert.

Siehe auch: Stationsbericht bei go.Rheinland vorgestellt
Foto: Deutsche Bahn AG / Axel Hartmann

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