Aufgabenträgerschaft auch im SPFV einführen
10.04.25 (Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld
Eisenbahnleistungen im Personenverkehr sind in der Regel allein aus den Fahrgelderträgen nicht auskömmlich finanzierbar. Das haben wir gesehen, als zahlreiche InterRegio-Leistungen eingestellt wurden, wir sehen es an etlichen InterCity-Verbindungen und stellen fest: Jenseits der wichtigen Magistralen lässt sich das ganze eben nicht so ohne weiteres darstellen. Natürlich will die DB AG auf jeden Fall verhindern, dass es morgen einen Aufgabenträger für den Fernverkehr auf Bundesebene gibt und man sich dann womöglich der gleichen als lästig empfundenen Qualitätskontrolle stellen muss wie im Regionalverkehr.
Die Vertreter des Konzerns und der nahestehenden Organisationen werden in jedem Fall immer sagen, dass der Fernverkehr nicht bestellt werden soll, dass „der Markt es regelt“ und wo die DB AG nicht bereit sei, eigenwirtschaftlich zu fahren, gäbe es eben keine Nachfrage. Dass ebenjene Nachfrage sehr wohl verhanden ist, belegen die Versuche der DB Fernverkehr AG, für möglichst viele InterCity-Fahrten sogenannte „Tarifausgleiche“ von den Aufgabenträgern abzugreifen: Diese bezahlen Geld an die DB Fernverkehr AG und ebenjene nimmt dafür die Regionalverkehrsfahrgäste mit.
In Nordrhein-Westfalen hat man dafür zwischen Siegen und Hagen vor einigen Jahren sogar den Regionalverkehr abbestellt. Ergebnis: Die Qualität ist deutlich gesunken, die Kosten sind gestiegen, der Aufgabenträger hat keine Möglichkeit, im Fall von Schlechtleistungen einzugreifen und als das Deutschlandticket eingeführt wurde, hat die DB AG nochmal extra die Hand aufgehalten, weil diese neuerliche Ticketkonstruktion im bisherigen „Kooperationsvertrag“ nicht enthalten war. Mit anderen Worten: Was für die DB AG lohnenswert gewesen sein mag, hat weder für den Aufgabenträger noch für den Fahrgast Vorteile gebracht.
Ein Blick ins Grundgesetz zeigt, dass die Eigenwirtschaftlichkeit des Fernverkehrs mitnichten ein Naturgesetz ist. Im Gegenteil, Artikel 87e regelt, dass die Verkehrsbedürfnisse auf der Schiene, soweit sie nicht den Regionalverkehr betreffen, durch den Bund sicherzustellen sind. Alles weitere regelt ein Bundesgesetz. Es gibt dieses Bundesgesetz nicht, das dort seit über dreißig Jahren verlangt wird. Zwei Entwürfe wurden im Bundesrat verabschiedet, jedoch nie im Bundestag diskutiert.
Nun mag das Verhältnis der beiden Parlamentskammern Bundesrat und Bundestag untereinander eine staatsrechtliche und keine verkehrspolitische Frage sein, aber es gibt sehr wohl Bestrebungen zu sagen: Hier reicht es nicht, sich auf die Eigenwirtschaftlichkeit der DB AG zu verlassen und erst recht reicht es nicht, zu hoffen, dass die fahren mögen. Es entsteht massives Potential der Erpressbarkeit: Leider ist der InterCity unwirtschaftlich und muss eingestellt oder zumindest ausgedünnt werden, es sei denn, es fließt Geld. Dann sieht die Sache anders aus. Hier hätte eine neue Koalition nun endlich die Möglichkeit, gestalterisch einzugreifen. Der Fernverkehr wird durch den Bund bestellt und durch irgendeinen Betreiber in dessen Auftrag gefahren.
Siehe auch: Mofair: Keine Quersubventionierungen
Foto: Deutsche Bahn AG / Georg Wagner