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Zwangsgeld gegen DB InfraGo

06.02.25 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der DB InfraGo AG von Amts wegen ein Verfahren zur Festsetzung eines zuvor angedrohten Zwangsgeldes eingeleitet. Die Bundesnetzagentur hatte mit Beschluss vom 16. September letzten Jahres Vorgaben zur Sicherstellung einer verbesserten Personalausstattung der Stellwerke der DB InfraGO AG getroffen. Die DB InfraGo AG scheint dieser Vorgabe bislang nicht hinreichend nachgekommen zu sein.

Auf Basis des Eisenbahnregulierungsgesetzes kann die Beschlusskammer auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine öffentliche mündliche Verhandlung durchführen. Sollte eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden, wird die Öffentlichkeit gesondert informiert. Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden, können die Hinzuziehung zum Verfahren beantragen. Die Frist, binnen derer ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, endet am 10. Februar.

Sollte die DB InfraGo AG Rechtsmittel gegen den Zwangsgeldbeschluss einleiten, entscheidet zunächst eine interne Widerspruchskammer, anschließend wird die Verwaltungsgerichtsbarkeit angerufen. Allerdings: Zusätzliche Fahrdienstleiter stehen auch durch ein langes juristisches Tauziehen nicht zur Verfügung. Der Mangel an Fahrdienstleitern ist regional unterschiedlich stark und hängt oft auch von den Kündigungsquoten der Belegschaften vor Ort ab.

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