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Realität beachten und Visionen behalten

13.01.25 (Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld

Letztes Jahr hatte man den Eindruck, dass man sich vom zum Schluss nur noch unfreiwillig komischen Narrativ der verdoppelten Fahrgastzahlen heimlich, still und leise verabschiedet hätte. Überall in Deutschland gelten Not- und Sonderfahrpläne, weil es an allen Ecken und Enden fehlt, aber im Vergleich zu 2020 sollen die Fahrgastzahlen bis 2030 verdoppelt werden. Realistischerweise dürfte man bereits von einem Erfolg sprechen können, wenn man 2030 das Angebot des letzten Vor-Corona-Jahres 2019 wieder erreicht hat, was das dann mit den konkreten Fahrgastzahlen macht, muss man sehen.

Eine Verdoppelung jedenfalls gibt weder die Infrastruktur her noch die Kapazitäten der auf der Schiene tätigen Unternehmen her. Wer als Eisenbahn- und ÖPNV-Vertreter von der nächsten Bundesregierung ernstgenommen werden möchte, sollte sich überlegen, ob man solche Forderungen nicht ganz schnell wieder vergisst und sich den Lebensrealitäten auf der Schiene zuwendet. Zu dieser Lebensrealität gehört auch, dass der Deutschlandtakt ständig in den Koalitionsverträgen der Bundesregierungen steht, aber wirklich passieren tut nichts.

Natürlich klingt es gut, wenn man auch den Fernverkehrsmarkt für privates Kapital öffnen will. Mit dem Flixtrain gibt es ja bereits ein Angebot im Niedrigpreissegment, doch von flächendeckenden Wettbewerbsstrukturen kann keine Rede sein. Die Idee, dass mehrere Fernverkehrsanbieter von Frankfurt nach Köln über die Schnellfahrstrecke fahren oder von Hamburg nach Berlin, sodass man wählen kann wie bei einer Airline, funktioniert nicht. Bestenfalls funktioniert der Wettbewerb zwischen der Eisenbahn und dem Fernbus oder auch zwischen der Eisenbahn und dem Inlandsflug: Von Bochum nach Berlin in drei Stunden mit dem Zug oder soll es doch von Düsseldorf der Flieger sein mit vorheriger Anreise zum Flughafen, Sicherheitskontrolle etc.?

Nachtzüge in Europa sollen in direkte Konkurrenz zu auch längeren Flügen gehen. Doch was passiert auf weniger stark nachgefragten Strecken? Wie geht man damit um, wenn die DB AG sagt, dass bestimmte Fernverkehrsleistungen leider unwirtschaftlich sind und eingestellt werden müssen? Bestellt die Aufgabenträger dann einen Ersatz-Regionalexpress, womöglich noch bei DB Regio? Oder löst man es „unbürokratisch und unkompliziert“, indem für gegen ein gewisses Entgelt des Aufgabenträgers Nahverkehrsfahrgäste mitgenommen werden?

Hier müsste man sagen: Wir brauchen bestellten Fernverkehr mit eingebauter Qualitätskontrolle wie im Regionalverkehr. Das Grundgesetz gibt das nicht nur her, im Gegenteil, es sieht sogar ausdrücklich eine solche Regelung in Artikel 87e vor. Hier wird ein Bundesgesetz für den Fernverkehr gefordert, das es nicht gibt. Obwohl ein solcher Entwurf bereits zweimal im Bundesrat verabschiedet worden ist, wurden beide nie im Bundestag auch nur debattiert. Hier müsste man sich hinstellen und sagen: Da braucht es einen Aufgabenträger auf Bundesebene für den Fernverkehr. Das wäre eisenbahnpolitischer Mut, den es aufzubringen gilt.

Siehe auch: Verbände stellen Forderungen auf
Foto: Deutsche Bahn AG / Michael Neuhaus

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