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Das Controlling sichert die Qualität

19.08.24 (Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld

Es ist sicher eine gute Nachricht, dass sich die Qualität des Eisenbahnverkehrs im Freistaat Bayern inzwischen wieder auf Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 eingependelt hat. So wird sichergestellt, dass wir wieder da sind, wo wir vor den großen pandemischen Verwerfungen waren. Allerdings werden Verspätungen und Zugausfälle hier nicht gemessen – weder planbare Zugausfälle etwa durch Baustellen oder unplanbare, die ebenso durch Personalmangel entstehen wie durch kurzfristige Infrastrukturstörungen oder leider auch Suiziden.

Was man sicherlich in jedem der 16 Bundesländer feststellen kann ist die Tendenz einer insgesamt verfallenden Eisenbahninfrastruktur: Weichen, Signale und Bahnübergänge sind immer öfter defekt und dadurch werden Verspätungen oder sogar Komplettausfälle verursacht. Da kann das zuständige Eisenbahnverkehrsunternehmen natürlich nichts für und Pönalisierungen bei Schlechtleistungen im Infrastrukturbereich werden zwar seit Jahrzehnten diskutiert, sind aber noch immer nicht in Gesetzesform gegossen worden. In so einem Fall müsste etwa ein Netzbetreiber die Kosten erstatten, die dem betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen durch den Ausfall oder die Laufwegverkürzung entstehen.

In neuen Verkehrsverträgen gilt es für die Zukunft generell, stärker zu differenzieren, wie man mit Schlechtleistungen und Ausfällen umgeht. Es ist durchaus in Ordnung, einen Zugausfall wegen Personalmangel richtig teuer zu machen, denn hier ist der Verkehrsbetreiber in der Pflicht, ausreichend Personal auszubilden, einzustellen und im Betrieb zu halten. Auch dass die Aufgabenträger seit einigen Jahren dazu übergegangen sind, in den Verkehrsverträgen eine gewisse Ausbildungsquote vorzuschreiben ist richtig und wichtig, denn nur so wird gewährleistet, dass man genügend Personal hat.

Natürlich ist die Akquise erst einmal die uneingeschränkte Aufgabe des Unternehmens und nicht des Auftraggebers. Ein privater Bauherr kann einer Baufirma ja auch nicht vorschreiben, wie viele Auszubildende man in der Firma haben muss. Aber wir sprechen von einem staatlichen Nachfragemonopol in einem gemeinwirtschaftlichen Bereich. Der Staat bestellt bei privaten Akteuren Eisenbahnleistungen und um das zu gewährleisten kann dieser auch Vorgaben zu den Ausbildungsaktivitäten im Rahmen des Verkehrsvertrages machen.

Zum Controlling gehört dann auch, dass der Aufgabenträger sich anguckt, wie die Akquise läuft. Das kann etwa durch Stichproben und Besuche bei Einstellungsstests laufen, aber auch etwa durch Testbewerbungen und dann guckt man mal, was passiert. Wenn so eine Testbewerbung dann über Wochen und Monate unbeantwortet bleibt, weiß der Aufgabenträger, dass hier was nicht stimmt und dass es Interventionsbedarf gibt, insbesondere wenn das Unternehmen ohnehin schon zu wenig Personal hat. Der Aufgabenträger hat also auch jenseits der laufenden Vergabeverfahren einen ganzen Strauß an Aufgaben, um die Qualität dauerhaft sicherzustellen – auch die Verfassung solcher Qualitätsberichte.

Siehe auch: Bayern: SPNV-Qualität auf Vor-Corona-Niveau
Foto: Bayrische Eisenbahngesellschaft / Uwe Miethe

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