Parallele Wege gehen
27.05.24 (Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld
Grundsätzlich sind Berufsausbildung und Personalakquise Sache der Unternehmen. Der Aufgabenträger ist nicht dafür zuständig. Auch die Arbeitsverträge lauten nicht auf ein bestimmtes Verkehrsnetz, sondern werden auf unbestimmte Zeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen. Das ist im übrigen der Unterschied zu einem Werkvertrag, der als typisches Element prekärer oder atypischer Beschäftigungsverhältnisse gesehen wird. Genau das möchte man aber in der Eisenbahnbranche zurecht nicht machen.
Also muss das Unternehmen zusehen, dass man genügend Personal hat, die Leute anwirbt, ausbildet und im Unternehmen hält. Insbesondere im SPNV haben wir aber eine Sondersituation: Wir haben einen Monopsonmarkt (Ein Monopson ist ein Nachfragemonopol), nur die öffentliche Hand bestellt Eisenbahnverkehrsleistungen. Es gibt bundesweit 27 Aufgabenträger und jeder ist in seinem Gebiet exklusiv zuständig. Da wir hier von öffentlicher Daseinsvorsorge sprechen, hat der Aufgabenträger die Pflicht dafür zu sorgen, dass seine Auftragnehmer gute Arbeit leisten.
Das führt dazu, dass es für ein Eisenbahnverkehrsunternehmen unter Umständenn betriebswirtschaftlich sinnvoll sein kann, Züge ausfallen zu lassen, weil die Pönale weniger kosten als die Vorhaltung zusätzlicher Fahrzeug- und Personalkapazitäten. Einzig der Aufgabenträger hat gemeinwirtschaftliche Pflichten und muss dafür sorgen, dass die Züge verlässlich fahren. Das kann man natürlich tun, indem man feste Ausbildungsquoten in den Verkehrsverträgen vorgibt, aber auch wenn man selbst aktiv wird und die Ausbildung mitorganisiert.
Wichtig ist, dass eine solche vom Aufgabenträger organisierte Ausbildung nicht die einzige Säule wird, sondern nur eine von vielen bleibt. So wie man auch die Ausbildungsfinanzierung durch die Arbeitsämter als einen möglichen Zugangsweg unter anderen solchen sieht. Denn hier muss man zur Ehrenrettung vieler Verkehrsunternehmen sagen, dass die Aufgabenträger oft nicht unglücklich darüber waren, wenn man sich bei der Kalkulation darauf verlassen hat, dass die örtlich zuständigen Arbeitsämter dauerhaft genügend geeignete Arbeitslose haben und auch deren Ausbildung finanzieren.
Auch die Aufgabenträger hatten keine bösen Absichten, sondern standen nach den Koch-Steinbrück-Kürzungen ihrerseits in finanziellen Nöten. Da war die Auslagerung dieses Kostenpunktes auf einen anderen Haushaltsposten der öffentlichen Hand durchaus Willkommen. In einer Zeit aber, in der die Arbeitsämter weder im großen Stil geeignete Arbeitslose haben noch über die notwendigen Budgets verfügen, bricht diese Säule nahezu komplett weg.
Gleichzeitig steigt der Bedarf nach guten Mitarbeitern selbst dann, wenn das Leistungsvolumen des SPNV konstant bleibt, da wir uns in einer massiven Verrentungswelle befinden. Hier gilt es, alle möglichen Wege parallel zu gehen, um den Personalbedarf zu befriedigen. Wenn man das schafft, dann kann man irgendwann auch wieder über Leistungsausweitungen sprechen. Jetzt muss man den Status Quo sichern.
Siehe auch: Ausbildungsoffensive auf der Marschbahn
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