Ganzheitliche Sicherheitskonzepte aufstellen
22.02.24 (Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld
Das grundsätzliche Problem ist leicht erkannt, auch wenn niemand gerne drüber spricht: Es gibt im kommunalen Bereich keine Kontrollmechanismen im Sinne einer Aufgabenträgerschaft, die dafür sorgen, dass die Züge regelmäßig gereinigt werden. Im SPNV ist es inzwischen üblich, dass Reinigungsintervalle vorgegeben und auch nachgehalten werden.
Natürlich gibt es im kommunalen Verkehr formaljuristisch eine Aufgabenträgerschaft, aber seien wir ehrlich: Die meisten Gebietskörperschaften haben nur wenig Interesse daran, die Leistungen ihrer eigenen Unternehmen nachzukontrollieren. Es ist auch ein natürlicher Interessenkonflikt, denn Berlin – als Stadtstaat schon ein Bundesland und eine Kommune zugleich – ist als Träger der BVG AöR und zugleich einziger Aufgabenträger in einer Doppelrolle, aus der man nicht so einfach rauskommt.
Man muss also politischen Einfluss auf die Abläufe nehmen, wenn es zu Problemen kommt. Jetzt möchte man also Dinge einführen, die es im SPNV schon lange gibt. Aber besser spät als nie, denn vor allem die Zusammenarbeit mit der Polizei ist ein wichtiger Schritt. Vor allem braucht man an den U- und S-Bahnhöfen, an den Umsteigepunkten zwischen den Zügen oder Bussen der BVG AöR und den SPNV-Angeboten eine effektive Zusammenarbeit zwischen der Berliner Polizei und der Bundespolizei.
Diese müssen der Berliner Innensenat und das Bundesinnenministerium gemeinsam auf die Beine stellen. Neu ist das nicht, in vielen Städten ist es gelungen, rund um die Hauptbahnhöfe, deren Vorplätze, die benachbarten Busbahnhöfe und in den unterirdischen Stadtbahn-Anlagen Sicherheitskonzepte zu installieren, in denen beide Polizeien gemeinsam involviert sind. Das muss auch in der Bundeshauptstadt gelingen. Dazu braucht man aber auch die Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen.
Im nächsten Schritt wäre es sinnvoll, gemeinsame Streifen anzustreben, die sowohl in den U-Bahnen der BVG AöR also auch in den S-Bahnen und den Regionalzügen aktiv sind – unabhängig vom jeweiligen Unternehmen, gebildet aus Mitarbeitern verschiedener Verkehrsbetriebe oder unabhängiger Sicherheitsdienste. Denn neben der Strafverfolgung gibt es immer auch die Generalprävention. Mit der Anwesenheit von Sicherheitspersonal steigt die Hemmschwelle, Straftaten zu begehen.
Hier müssen die verschiedenen Akteure eng zusammenarbeiten, denn die Gegner – die Strippenzieher der organisierten Kriminalität – verstehen ihr Handwerk. Die Zeiten, dass man es mit irgendeinem Ganoven-Ede zu tun hat, sind vorbei, sondern der Rauschgifthandel im öffentlichen Raum wird längst von professionellen Banden kontrolliert.
Dem muss man sicherheitspolitisch etwas entgegensetzen. Das kann natürlich nicht die BVG AöR alleine oder die Eisenbahnverkehrsunternehmen im SPNV rund um die Bundeshauptstadt. Aber die Verkehrsbranche kann ihren Teil dazu beitragen und muss dann auch von der Polizei einfordern, eine angemessene Präsenz zu zeigen. Dafür gibt es öffentliche Sicherheitsbehörden.
Siehe auch: BVG AöR startet Sicherheitsprojekt
Foto: Berliner Verkehrsbetriebe AöR / Oliver Lang