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BSN warnt: SPNV nicht abhängen

22.11.23 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Schieneninfrastruktur ist vielerorts in einem schlechten Zustand – Bahnreisen sind für Fahrgäste mittlerweile mit vielen Unwägbarkeiten verbunden und die ohnehin schon schlechten Pünktlichkeitswerte sinken fortlaufend. Um dies zu ändern, hat der Bund zusammen mit der DB AG eine neue Form des Bauens festgelegt. So sollen bis zum Jahr 2030 mittels Generalsanierung vierzig hochbelastete Streckenabschnitte zu sogenannten Hochleistungskorridoren ausgebaut werden.

Vor allem für die Fahrgäste des SPNV hat dies massive Auswirkungen. Zum einen werden zentrale Strecken auf siebzig bis weit über hundert Kilometern Länge für jeweils rund fünf Monate komplett gesperrt. Zum anderen muss der SPNV auch auf den Umleitungsstrecken in großem Umfang durch Busverkehre ersetzt werden, um auf den Ausweichstrecken Kapazitäten für den Fern- und Güterverkehr zu schaffen. Dies hat zur Folge, dass in Summe bis zu siebzig Prozent des bisherigen SPNV-Angebots für fünf Monate durch Busse abgedeckt werden muss.

Dadurch entstehen Schienenersatzverkehre in bisher noch nie dagewesenem Umfang. In den Verkehrsverträgen zwischen den Aufgabenträgern und den EVU sind in sehr geringem Umfang auch Ersatzverkehrsleistungen enthalten. Die Planungen dafür basieren auf dem Umfang des bisherigen Baugeschehens. Die Kosten für die umfangreichen SEV-Leistungen im Rahmen der geplanten Generalsanierungen übersteigen jedoch sowohl quantitativ als auch qualitativ die in den Verkehrsverträgen finanziell vorgesehenen Volumina deutlich.

„Es ist eine gute Entscheidung von Bund und DB AG, mit dem neuen Baukonzept die Infrastruktur zügig verbessern zu wollen. Die für den notwendigen Schienenersatzverkehr entstehenden Mehrkosten müssen aber als Baunebenkosten durch den Bund und die DB Netz getragen werden“, fordert Thomas Prechtl, Präsident des Bundesverbands Schienennahverkehr (BSN).

Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) haben die Länder gefordert, dass der Bund auch gesetzlich in die Lage versetzt wird, den Aufgabenträgern die durch die Baumaßnahmen für Hochleistungskorridore entstehenden Mehrkosten im SEV zu erstatten.

„Die Forderung der Länder ist absolut richtig. Bei jedem anderen Bauvorhaben müssen die Verursacher auch für Schäden und Mehrkosten Dritter aufkommen. Daher ist es sehr wichtig, dass der Bund, die durch das neue Bauverfahren entstehenden Mehrkosten künftig finanzieren kann. Die Chance dazu sollte im BSWAG auch genutzt werden. Wir appellieren daher an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags, diese echten Mehrkosten als Fördertatbestand in die Novellierung aufzunehmen“, unterstützt Thomas Prechtl den Vorstoß der Länder. Als Beispiel kann die erste Baumaßnahme des neuen Konzeptes dienen: Bei der Sanierung der Riedbahn werden die Mehrkosten für den SEV direkt von DB Netz übernommen.

Foto: Deutsche Bahn AG / Oliver Lang

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