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BSN fordert Modernisierungsprogramm

13.11.23 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Abstimmung über das „Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ (BSWAG) wurde Mitte Oktober kurzfristig von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages genommen. Der Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) fordert, dass in den Gesetzesentwurf einige zentrale Punkte aufgenommen werden, die für eine umfassende und langfristige Wirkung des BSWAG unabdingbar sind.

„Die Novellierung des BSWAG enthält viele wichtige und gute Ansätze, greift aber bei drei zentralen Punkten zu kurz. Die anstehende Generalsanierung der am stärksten belasteten Schienenkorridore ohne umfassenden Schienenersatzverkehr führt vor allem im Nahverkehr auf der Schiene zum Chaos. Die Digitalisierung der Leit- und Sicherungstechnik ohne Umrüstung der Bestandsfahrzeuge ist sinnlos und nur mit ansprechenden Stationen und Empfangsgebäuden sowie mit ausreichenden Abstellanlagen für zusätzliche Fahrzeuge können wir mehr Fahrgäste in das System Schiene bekommen – und halten“, erläutert Thomas Prechtl, Präsident des BSN.

Vor diesem Hintergrund fordert der BSN Nachbesserungen im Entwurf des BSWAG, da derzeit in mehreren Gremien des Bundestags und Bundesrats über die Novellierung diskutiert wird. Im Rahmen der Generalsanierung zur Schaffung der vierzig Hochleistungskorridore werden jeweils bis zu fünf Monate andauernde Vollsperrungen von zentralen Schienenwegen notwendig.

Die Fahrgäste des SPNV betrifft dies gleich zweifach, da nicht nur die Verbindungen auf der gesperrten Strecke entfallen, sondern auch in großem Umfang auf den Umleitungsstrecken, da dort vorrangig der Fern- und Güterverkehr unterwegs sein wird. Damit die Fahrgäste des SPNV nicht stärker als notwendig durch die Sperrungen belastet werden, ist ein umfassender und hochwertiger Ersatzverkehr mit Bussen notwendig. Dieser ist einerseits deutlich teurer als die in den Verkehrsverträgen berücksichtigten „üblichen“ Ersatzverkehre, andererseits entstehen durch die lange Dauer der Sperrungen weitere Kosten etwa für Personal und Fuhrpark, die nicht vermieden werden können.

Daher muss der Bund als Auftraggeber der Baumaßnahmen auch gesetzlich in die Lage versetzt werden, die spezifischen Mehrkosten, die durch das neue Bauverfahren mit mehrmonatigen Vollsperrungen entsteht, übernehmen zu können. Andernfalls sorgen die Generalsanierungen für reines Chaos unter dem Millionen von Fahrgästen im Nahverkehr leiden müssen.

Bisher sind bei der Einführung der digitalen Leit- und Sicherungstechnik (ETCS und DSD) nur die Komponenten entlang der Strecke förderfähig. ETCS/DSD ist jedoch nur funktionsfähig, wenn auch die mobilen Komponenten dieser digitalen Technik in den Fahrzeugen vorhanden sind. Daher ist es notwendig, dass für heute bereits eingesetzte Fahrzeuge die Förderfähigkeit für die fahrzeugseitige Ausrüstung mit digitalen Betriebsleit-, Kommunikations-, Kapazitäts- und Verkehrsmanagementsystemen auch gesetzlich verankert wird.

Foto: Deutsche Bahn AG / Benjamin Kedziora

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