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VDV begrüßt Gesetzesänderungen

26.10.23 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt weite Teile letzte Woche beschlossenen der Verkehrsgesetze, die der Bundestag auch zur Stärkung des Eisenbahnverkehrs getroffen hat. „Wir können es in Deutschland nicht mehr hinnehmen, dass beim Neu- und Ausbau von Schienenwegen oder ihrer Modernisierung in Jahrzehnten gedacht werden muss. Diese Vorhaben müssen spürbar schneller als bisher geplant und genehmigt werden, denn eine belastbare Infrastruktur ist Voraussetzung und Garant der so dringend notwendigen Verkehrswende – hin zu mehr Personen- und im Güterverkehr auf der Schiene“, so Verbandspräsident Ingo Wortmann.

Der Gesetzentwurf zur Genehmigungsbeschleunigung trägt diesen Anforderungen Rechnung und erleichtert darüber hinaus auch die Reaktivierung von stillgelegten Eisenbahnstrecken. Weiterhin wurde beschlossen, dass die Höhe der Lkw-Maut künftig vom CO₂-Ausstoß abhängt und Teile der Mauteinnahmen in die Bundesschienenwege investiert werden sollen: Zum 1. Dezember wird eine Maut von 200 Euro pro Tonne CO₂ eingeführt.

„Mit der Entscheidung, die zu erwartenden Mehreinnahmen vor allem für Investitionen in die Schiene einzusetzen, beschreiten wir in Deutschland den Pfad der klimaschutz- und verkehrspolitischen Vernunft. Wir rechnen allein aus dieser Quelle mit einem Zuwachs von bis zu dreißig Milliarden Euro bis 2027, die überwiegend für die Schiene eingesetzt werden sollen“, so der VDV-Präsident.

Nach der Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich Anfang des Jahres geht es nun im Bundestagsbeschluss um die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren selbst. Der VDV hatte sich intensiv – in zahlreichen Gesprächen, Anhörungen, Positionspapieren und Stellungnahmen – für eine schnellere Verwirklichung von Infrastrukturprojekten im Verkehrsbereich die Planungsbeschleunigung eingesetzt. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden in Teilen aufgegriffen; unter anderem für die leichtere Reaktivierung von Eisenbahnstrecken.

„Allerdings können wir nicht nachvollziehen, warum der Beschluss des Bundestages keine Beschleunigungsmaßnahmen für den Nahverkehr mit Straßen-, Stadt- und U-Bahnen vorsieht. Auch ist es ernüchternd, dass das Instrument der bundesgesetzlichen Feststellung eines ‚überragenden öffentlichen Interesses‘ lediglich für Einzelprojekte der Bundesschienenwege greift. Dies läuft einer gesamthaften Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen für sämtliche Schieneninfrastrukturprojekte zuwider.“

Der VDV fordert nach Vorbild der gesetzlichen Grundlagen für den Ausbau Erneuerbarer Energien vielmehr eine grundsätzliche gesetzgeberische Wertentscheidung an herausgehobener Stelle im Allgemeinen Eisenbahngesetz sowie im Personenbeförderungsgesetz, die festschreibt, dass alle Aus-, Neu- und Ersatzbaumaßnahmen im überragenden öffentlichen Interesse sind und der öffentlichen Sicherheit dienen.

Foto: Efraimstochter

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