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Mofair fordert Vertriebsregulierung

10.10.23 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat eine gegenteilige Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und der DB AG untersagt, die bisherige Variante der Funktion „schnellste Verbindungen anzeigen“ in bahn.de und der App DB Navigator weiter zu verwenden. Diese sei „irreführend und unlauter“. Grund ist, dass der Algorithmus so eingestellt war, dass er nach der ersten – der tatsächlich schnellsten – Verbindung an zweiter und an den folgenden Stellen u. U. keineswegs Verbindungen mit der kürzesten Fahrtzeit anzeigte.

Dadurch wurden Eisenbahnverkehrsunternehmen benachteiligt, die weniger und/oder unter Umständen nur minimal langsamere Verbindungen anbieten, die aber von der Fahrplanlage günstiger liegen. Mofair-Präsident Martin Becker-Rethmann: „Dass sich die DB vor Gericht für unlauteres Handeln verantworten muss, zeigt, dass sie entweder die Wirkungsweisen ihrer Algorithmen selbst nicht durchschaut, oder dass sie diese bewusst einsetzt, um ihr eigenes Angebot zu bevorzugen und damit den Wettbewerb zu schwächen. Beides unterstreicht die Notwendigkeit, die großen Portale bahn.de und den Navigator angesichts ihrer marktbeherrschenden Stellung unter die Regulierung der Bundesnetzagentur zu stellen.“

Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zu einem fairen Wettbewerb im Schienenverkehr. Aber es müssen weitere Themen, auch im Kontext zur Errichtung der gemeinwohlorientierten Schieneninfrastrukturgesellschaft („InfraGO“), angegangen werden. Zwar ist der Fahrausweisvertrieb kein Teil der Infrastruktur wie Gleisnetz, Bahnhöfe oder das Bahnstromnetz.

Vertriebssysteme sind grundsätzlich, anders als die bauliche Infrastruktur, reproduzierbar. Aufgrund des historisch geschützten Monopols der DB und ihres Verhaltens gegenüber Wettbewerbern war dies in Deutschland bisher jedoch zu volkswirtschaftlich akzeptablen Kosten nicht möglich. Als Vorbild nennt man bei Mofair die Vertriebssysteme etwa in Spanien oder Italien.

Foto: Deutsche Bahn AG / Max Lautenschläger

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