Schlichtungsverfahren zwischen EVG und DB AG abgeschlossen
31.07.23 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld
Die Schlichtung zwischen der DB AG und der EVG ist letzte Woche mit einer Einigungsempfehlung des Schlichtungsteams zu Ende gegangen. Beide Tarifparteien werden ihren zuständigen Gremien empfehlen, diesen Lösungsvorschlag anzunehmen. Im Anschluss folgt bis 28. August die Urabstimmung der EVG, bei der dann noch die Gewerkschaftsmitglieder über das Ergebnis der Schlichtung abstimmen. Ein Tarifabschluss könnte somit Ende August vorliegen.
Für alle gäbe es eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von 2.850 Euro noch im Oktober. Die Beschäftigten im Bereich Schiene und Bus sollen eine Lohnerhöhung von 410 Euro in zwei Schritten erhalten. Außerdem würden zum Ende der Laufzeit weitere strukturelle Entgelt-Verbesserungen für bahnspezifische Schlüsselberufe kommen. Heißt konkret: Eine zusätzliche Lohnerhöhung für Mitarbeiter in der Instandhaltung, den Werkstätten und Stellwerken sowie im Service im Zug und am Bahnhof. Die Laufzeit soll 25 Monate betragen.
„Wir begrüßen die Empfehlung des Schlichtungsteams, auch wenn wir damit an die absolute Grenze des wirtschaftlich Machbaren gehen. Die Einigungsempfehlung honoriert die enormen Leistungen und die erfolgreiche Arbeit unserer Mitarbeitenden. Es war wahrlich kein leichter Weg, aber nach hartem Ringen liegt nun endlich eine Lösung auf dem Tisch“, sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler.
Die Laufzeit von 25 Monaten bis Ende März 2025 schaffe viel Planungssicherheit fürs Unternehmen. Gleichzeitig beinhalte die Empfehlung zahlreiche Beiträge zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und erhalte dadurch die Zukunftsfähigkeit der Deutschen Bahn, so Seiler weiter. „Mehr Flexibilität und Produktivität heißt am Ende ganz einfach: mehr Zeit für unsere Kunden.“ DB und EVG verhandeln seit Februar 2023.
Nach insgesamt sieben intensiven, aber ergebnislosen Runden folgte eine knapp zweiwöchige Schlichtung. Sie fand hinter verschlossenen Türen in Potsdam statt. Seiler bedankte sich ausdrücklich bei Prof. Dr. Heide Pfarr und Dr. Thomas de Maizière, denen es gelungen sei, eine Einigungsempfehlung zu erarbeiten, die von der ganzen Schlichtungskommission mitgetragen wird. Demnach gibt es im Oktober 2023 die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.850 Euro. Ab Dezember 2023 gibt es 200 Euro mehr Bruttolohn, ab August 2024 noch einmal 210 Euro mehr. Der Tarifvertrag endet am 31. März 2025.
Der Tarifabschluss würde für rund 180.000 Mitarbeiter in rund 500 verschiedenen Berufen gelten. Für einige Dienstleistungsgesellschaften wurden differenzierte Lösungen gefunden. Bei DB Cargo gibt es ein neues flexibles Arbeitszeitmodell: Lokomotivführer können auf freiwilliger Basis längere Strecken, auch mit Übernachtung, fahren und erhalten dafür entsprechende Zulagen. Alle regionalen Lohnunterschiede werden aufgehoben. Es gilt ein konzernspezifischer Mindestlohn von 13,50 Euro in der Stunde. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt aktuell 12,00 Euro, er wird am 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und am 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen.
Kristian Lorich, Verhandlungsführer der EVG, zeigt sich zufrieden mit dem Schlichtervorschlag: „Ich bedanke mich für die Schlichtungsleistung von Prof. Heide Pfarr und Dr. Thomas de Maiziere. In der Schlichtung wurde keine Einigung zwischen den Tarifparteien erzielt, aber uns liegt nun ein Ergebnis in Form einer Schlichtungsschlussempfehlung vor. Die EVG-Schlichtungskommission erkennt die Schlichtungsschlussempfehlung als Kompromiss an.“
Loroch: „Für uns als EVG sehe ich in der Schlichtungsschlussempfehlung klare Stärken. Hervorzuheben ist, dass in der Laufzeit eine dauerhafte wirksame Entgelterhöhung erreicht wird. Das bedeutet für die allergrößte Zahl unserer Mitgliedschaft ein dauerhaftes Lohnplus im zweistelligen Bereich. Das ist eine Erhöhung, die es in dieser Größenordnung in Deutschland seit Jahrzehnten nicht gab – das haben unsere Kolleginnen und Kollegen mehr als verdient.“
Nachdem es aber bereits eine Urabstimmung über Streiks gab und die Tarifverhandlungen offiziell für gescheitert erklärt worden sind, bedarf es nun einer neuerlichen Urabstimmung, um die Tarifabschluss anzunehmen. Diese soll bis zum 28. August abgeschlossen sein. Unabhängig von dessen Ausgang sind weitere Streikaufrufe in dieser Zeit ausgeschlossen. Mindestens 25 Prozent der an der Urabstimmung teilnehmenden EVG-Mitglieder müssen sich für die Annahme des Tarifabschlusses aussprechen. Das gilt als wahrscheinlich.
Siehe auch: Warum nicht gleich so?