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Hamburg-Altona: Verbindlicher Vergleich

09.04.20 (Hamburg) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Einigung zur Verlegung des Bahnhofs Hamburg-Altona liegt jetzt dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht vor. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD Nord e.V.), Freie und Hansestadt Hamburg und die Deutsche Bahn haben ihre im Februar erzielte Verständigung in Form eines gerichtlichen Vergleichs beim Gericht eingereicht. Ein unabhängiges Ingenieurbüro hat in diesem Kontext gutachterlich bestätigt, dass der neue Bahnhof am Diebsteich die von den Konsenspartnern geforderten bis zu 31 Züge pro Stunde bewältigen kann.

Dieses externe Testat war eine Voraussetzung für die Rücknahme der Klage des VCD gegen das Großprojekt – diese zentrale Voraussetzung ist damit erfüllt. Die Experten des Schweizer Beratungsunternehmens SMA und Partner AG sehen nach ihrer gutachterlichen Prüfung den geplanten neuen Bahnhof Hamburg-Altona als „genügend leistungsfähig an, um in der Spitzenzeit 31 Züge abzuwickeln“.

Das in den Verhandlungen zwischen Stadt, Bahn und VCD festgelegte Leistungsziel werde erfüllt. Außer der deutlichen Verbesserung der Leistungsfähigkeit des neuen Bahnhofs um gut 25 Prozent hatten sich die an dem Konsens beteiligten Parteien unter städtischer Verhandlungsführung zunächst von Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) und schließlich unter externer Moderation von Friedrich-Joachim Mehmel, ehemaliger Präsident am Verfassungs- und Oberverwaltungsgericht, auf eine breite Angebotserweiterung für die Fahrgäste sowie ein festes offenes Dialogforum verständigt.

In ihrer letzten Sitzung vor der Wahl hatte die Bürgerschaft dem Einigungspaket am 12. Februar mit konkreten Maßnahmen und verbindlichen Prüfaufträgen einstimmig zugestimmt. Am Mittwoch wird sich nun auch die neu konstituierte Bürgerschaft mit der Einigung zur Realisierung der Bahnhofsverlegung befassen. Seit März 2019 hatten sich die Verhandlungspartner zu acht sogenannten Faktenchecks und einem Ortstermin getroffen.

Die Verhandlungen über einen Konsens wurden im vergangenen Herbst aufgenommen und am 10. Februar mit der gemeinsamen Unterzeichnung der Vereinbarung abgeschlossen. Rainer Schneider, Vorstand VCD Nord: „Der neue Bahnhof darf auch bei deutlicher Zunahme der Zugzahl kein Nadelöhr sein und muss für Erweiterungen wie Deutschlandtakt und viergleisigen Ausbau Verbindungsbahn aufwärts kompatibel umgesetzt werden.“

Finanzsenator Andreas Dressel: „Trotz Corona haben auf allen Seiten nach Abschluss der Verständigung zum Altonaer Bahnhof im Februar alle Beteiligten ihre Hausaufgaben gemacht. Das externe Gutachten mit dem qualifizierten Testat der Schweizer Experten unterstreicht, dass wir mit unserem Konsens auf dem richtigen Weg sind und die zentrale Leistungskennzahl von 31 Zügen in der Spitzenstunde sicher einhalten. Nachdem auch der gerichtliche Vergleich auf der Zielgeraden ist, hat die Bürgerschaft am Mittwoch eine gute Grundlage, um final die Signale für den Konsens auf Grün zu stellen.“

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