CH: BAV unterstützt Schienenbranche
01.04.20 (Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will dazu beitragen, dass die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und des Schienengüterverkehrs während der Corona-Pandemie zahlungsfähig bleiben und sich auf die Aufrechterhaltung des Betriebs konzentrieren können. Es hat deshalb Sondermaßnahmen bei der Finanzierung und für das Bahn- und Trampersonal beschlossen.
Zudem hat das BAV die Betriebskontrollen und Audits im Rahmen der Sicherheitsüberwachung vorübergehend ausgesetzt. Der sichere Betrieb bleibt gewährleistet. Dank dem Grundangebot ist sichergestellt, dass die unbedingt notwendige Mobilität, z. B. der Arbeitsweg für Arbeitnehmer mit Präsenzpflicht am Arbeitsort weiterhin sichergestellt ist.
Der Schienengüterverkehr leistet einen wichtigen Beitrag dafür, dass die Bevölkerung auch weiterhin mit genügend Lebensmitteln und weiteren wichtigen Gütern versorgt wird und dass die Industrie in der Schweiz und in Europa ihre Produktion fortführen kann. Der alpenquerende Schienengüterverkehr wird zusätzlich entlastet durch eine temporäre Anpassung der Geschäftsbedingungen: Transportieren die Bahnen mehr Güter als geplant, können sie für diese Zusatzmengen beim BAV zusätzliche Abgeltungen beantragen. Unterschreiten sie die Planmengen, verzichtet der Bund auf die sonst übliche Abgeltungs-Kürzung. Diese Anpassungen gelten bis auf weiteres.
Das BAV hat den Bahnen zudem mitgeteilt, dass Lokführer und weiteres Personal mit abgelaufenen medizinischen Tauglichkeits-Attests sowie abgelaufenen Bescheinigungen zur Fachkompetenz aufgrund sich abzeichnender Ressourcenengpässe bis auf weiteres eingesetzt werden darf.
Voraussetzung ist, dass den Bahnen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Einschränkung der medizinischen Tauglichkeit vorliegen könnte. Zudem hat das BAV ein Merkblatt erarbeitet zur Anwendung des Arbeitszeitgesetzes in der gegenwärtigen außerordentlichen Lage.