EVG verlangt einheitliche Lokführerscheine und Fahrerkarten
09.01.13 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) fordert einheitliche Prüfungsanforderungen für Triebfahrzeugführer. Dafür sei eine vom Bundesverkehrsministerium bzw. dem Eisenbahnbundesamt erlassene Prüfungsverordnung notwendig. Zum Schutz der Beschäftigten fordert man zudem eine digitale Fahrerkarte, wie sie im Bus- und LKW-Verkehr schon Standard ist.
Die im Herbst diesen Jahres greifende bundeseinheitliche Führerscheinverordnung für Triebfahrzeugführer lässt den Unternehmen nach Ansicht der EVG zu großen Spielraum. Gewerkschaftsvorstand Reiner Bieck: „Deshalb muss das Bundesverkehrsministerium eine entsprechende Prüfungsordnung vorlegen.“
Dazu gehöre auch eine zentrale Prüfungsdatenbank beim Eisenbahnbundesamt und eine Mindestausbildungsdauer von einem Jahr sowie eine besondere Qualifikation für die Prüfer. Dadurch will die EVG die Ausbildung zum Triebfahrzeugführer aufwerten und die Beschäftigungsverhältnisse schützen. Auf der digitalen Fahrerkarte könnten neben den Lokführerscheindaten daher auch die Arbeits- und Ruhezeiten erfasst werden.
Bislang ist die Ausbildung von den Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt, so dass jeder Eisenbahnbetriebsleiter prinzipiell selbst befugt ist, Lokführerscheine zu erstellen. Gerade im Güterverkehr werden dabei immer wieder schwarze Schafe entdeckt. Digitale Fahrerkarten sind bei der Eisenbahn bislang nicht üblich.