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NASA-Beschwerde: Mofair erhebt schwere Vorwürfe gegen Vergabekammer

23.05.12 (Sachsen-Anhalt) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Privatbahnverband Mofair e.V. hat schwere Vorwürfe gegen die Vergabekammer Halle an der Saale erhoben, nachdem diese die Beschwerde der Nordbayerischen Eisenbahngesellschaft gegen eine freihändige Vergabe der NASA des Elektronetzes Nord an DB Regio aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte. Nach Auffassung der Vergabekammer hätte die Beschwerde nicht nur gegen die NASA sondern auch gegen die übrigen beteiligten Aufgabenträger erfolgen müssen.

„Die Begründung ist schon sehr seltsam“, sagt Mofair-Hauptgeschäftsführer Engelbert Recker. „Aus den Vergabeunterlagen ging nicht eindeutig hervor, dass außer der NASA noch weitere Auftraggeber mit im Boot sitzen. Das wurde erst bekannt, als der Beschwerdeführer die Vertragsunterlagen von der Vergabekammer erhalten hatte – dieser hatte dann seinen Antrag umgehend berichtigt.“

Recker: „Die Argumentation der Vergabekammer, dass eine Berichtigung des Antrages nach Ende der Widerspruchsfrist am 30. Januar nicht mehr möglich gewesen sei, läuft allein deshalb ins Leere, weil ebenjene Vergabekammer selbst dafür gesorgt hatte, dass diese Frist nicht einzuhalten war. Die Vergabekammer ist, bis sie den angefochtenen Vertrag erhalten hat, selbst davon ausgegangen, dass es neben der NASA keine weiteren Auftraggeber gibt – denn außer der NASA hat niemand eine Auftragsvergabe verkündet. Dass man das jetzt als Aufhänger nimmt, die Beschwerde aus formalen Gründen abzuweisen, ist inakzeptabel. Deshalb muss jetzt das Oberlandesgericht Naumburg dafür sorgen, dass Recht und Gerechtigkeit zum Tragen kommen.“

Nach dem als Abellio-Urteil bekannten BGH-Beschluss vom 8. Februar 2011 sind Direktvergaben nur noch im Rahmen dessen möglich, was das deutsche Vergaberecht vorsieht. Beim Elektronetz Nord handelt es sich aber nach Ansicht der NASA um eine freihändige Vergabe. Der wichtigste Punkt ist jedoch, dass die Vergabekammer nicht in der Sache entschieden hat. Es gibt keine Einlassung zu der Frage, ob diese freihändige Vergabe rechtskonform ist oder nicht. Deshalb wird das Oberlandesgericht Naumburg zunächst über die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags entscheiden. Wenn es diese bejaht, wird es um die Rechtmäßigkeit der Vergabe an DB Regio gehen.

Und auch dort gibt es Kritik. „Die NASA hat eine Direktvergabe im Rahmen der Europäischen Verordnung angekündigt. Hier ist aber eine Maximaldauer von zehn Jahren vorgesehen, in Sachsen-Anhalt hängt man einfach so fünf Jahre dran“, sagt Engelbert Recker. „Es geht ja im Europäischen Recht gerade darum, auch bei Direktvergaben, so es denn keine Notvergaben sind, dafür zu sorgen, dass sowohl eine ergebnisoffene Marktevaluierung stattfindet als auch eine zeitliche Begrenzung. All das wird nicht eingehalten.“

Doch die Direktvergabe kritisiert man bei Mofair nicht nur juristisch, sondern auch politisch. Recker: „Dass die DDR-Züge fünf Jahre eher auf den Schrott kommen, spielt bei dem ganzen Deal nur eine untergeordnete Rolle. Wichtiger ist: DB Regio übernimmt alle Trassenpreisrisiken bis 2028. Hier hat man sich bei der NASA mit einem vergifteten Bonbon ködern lassen, das die DB AG nur deshalb verteilen konnte, weil sie es aufgrund ihrer Konzernstruktur kann. Wir haben der Europäischen Kommission diesen Sachverhalt mitgeteilt, damit er im laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt wird. Der integrierte Konzern verstößt gegen das Erste Eisenbahnpaket und das ist ein relevanter Beleg für rechtswidrige Geldströme innerhalb des Konzerns.“

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