Franken-Sachsen-Express: Ende der Eigenwirtschaftlichkeit?
30.04.12 (Bayern, Sachsen) Autor:Stefan Hennigfeld
Auf der Franken-Sachsen-Magistrale könnte es mit dem eigenwirtschaftlichen InterRegio zwischen Dresden und Nürnberg schon bald vorbei sein. Medienberichten zufolge will DB Fernverkehr das Angebot einstellen. Angeblich mache die Verbindung zweistellige Millionenverluste im Jahr. Infolge dessen würde es nur noch einen Zweistundentakt mit bestellten Regionalzügen geben. Es sei denn, die Länder Sachsen und Bayern würden zusätzliche Züge bestellen.
Ein entsprechendes Modell wird es ab kommendem Jahr in Niedersachsen geben. Der InterCity wird zwischen Bremen und der Nordsee im Nahverkehrstarif zu nutzen sein – im Gegenzug beteiligen sich die dortigen Nahverkehrsbesteller an der Finanzierung des Betriebs. Bestellter Fernverkehr? Oder umlaufmäßig mit dem Fernverkehr durchgebundener Nahverkehr?
„Wir müssen uns von einer zentralen Lebenslüge der Bahnreform verabschieden, nämlich der Annahme dass Fernverkehr per se immer eigenwirtschaftlich durchgeführt werden kann. Das ist nicht der Fall und die Erfahrungen zeigen das“ sagt Engelbert Recker, Hauptgeschäftsführer des Privatbahnverbandes Mofair.
Die Bahn wollte an der Mosel ein ähnliches Konzept einführen und drohte, den InterCity zu streichen. Das Land Rheinland-Pfalz lehnte es jedoch ab, den InterCity von Koblenz nach Trier zu alimentieren. „Dort ist man hart geblieben und im Rahmen der Fortschreibung des Rheinland-Pfalz Taktes und der Einführung des Taktes 2015 wird es saubere Ausschreibungen geben. Das ist vorbildlich und im Interesse der Fahrgäste und Steuerzahler. Man kann nur an die Freistaaten Sachsen und Bayern appellieren, sich nicht erweichen zu lassen“ so Recker.
Hierbei geht es um zwei Fragen: Zum einen ob es nach dem Abellio-Urteil noch akzeptabel ist, wenn Zugleistungen hier quasi per Direktvergabe beauftragt werden. Ganz gleich, ob es sich um Nah- oder Fernverkehr handelt. Zum anderen ob ein Land überhaupt eine Leistung zur Daseinsvorsorge beauftragen darf, die laut Grundgesetz in der Zuständigkeit des Bundes liegt – sowohl bei einer Finanzierung aus dem eigenen Haushalt, aber auch und insbesondere bei einer Finanzierung aus den Regionalisierungsgeldern, deren Zweck der Nahverkehr ist.
Recker: „Der Bund steht in der Pflicht. Der InterCity wird in den nächsten Jahren immer weiter verschwinden, weil der Deutschen Bahn für diese Zuggattung Ersatzinvestitionen bevorstehen, die einen Weiterbetrieb unwirtschaftlich machen. Daher muss in solchen Fällen Fernverkehr öffentlich bestellt werden – mit Geld vom Bund. Dieser ist dafür zuständig. Damit kann man dann auch gewährleisten, dass die Regionalisierungsgelder für den Nahverkehr verwendet werden.“