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VRR: BGH-Urteil im neuen Jahr erwartet

08.12.10 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

VRR-Chef Martin HusmannHeute wurde in Karlsruhe vor dem Bundesgerichtshof verhandelt, ob der neue große Verkehrsvertrag zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und der DB Regio NRW GmbH rechtmäßig war oder nicht. Bahnkonkurrent Abellio, eine Tochtergesellschaft der niederländischen Staatseisenbahn, hatte gegen die Direktvergabe Widerspruch eingelegt. In den unteren Instanzen wurde der Vertrag bereits aufgehoben.

Zunächst hat die Vergabekammer der Bezirksregierung Münster den Vertrag für nichtig erklärt. Als der VRR gegen seine eigene Aufsichtsbehörde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt hat, haben sich die Richter der Rechtsauffassung der Bezirksregierung angeschlossen. Weil es aber im Jahr 2003 in einem vergleichbaren Fall ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg gab, musste der Bundesgerichtshof zur Entscheidung angerufen werden.

Damit hat die „Gruppe Wolff“ in den VRR-Gremien ihr Bestreben, eine Vertagung zu erreichen, verfehlt. Einige Lokalpolitiker um den Ministerialdirigenten Oliver Wolff hatten das Ziel, möglichst viel Zeit zu schinden, damit der vom Landeswirtschafts- und Verkehrsministerium in den Bundesrat eingebrachte Antrag auf Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes durchgebracht werden kann, bevor der BGH entscheidet.

Oliver Wolff hat diesen Antrag maßgeblich mitgestaltet. Er wird im ersten Halbjahr 2011 als Hauptgeschäftsführer zum Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wechseln. Dessen größter Beitragszahler ist die Deutsche Bahn AG, welche auch Hauptprofiteur eines solchen Geschäftes wäre. Sollte der Bundesgerichtshof jetzt zu Gunsten von Abellio entscheiden, wäre die Zeit der Direktvergaben im SPNV wohl dauerhaft beendet.

Die „Gruppe Wolff“ besteht neben dem künftigen VDV-Lobbyisten Oliver Wolff aus dem Neusser Bürgermeister Herbert Napp (CDU), dem Dortmunder Grünen-Politiker Mario Krüger sowie dem Mönchengladbacher SPD-Ratsherren Lothar Beine. Im VRR-Parlament gibt es eine schwarz-grüne Mehrheit.

Am Montag abend verkündete Herbert Napp, dass VRR-Geschäftsführer Martin Husmann von seinen Aufgaben freigestellt worden sei. Diese Freistellung wurde allerdings durch die Bezirksregierung Düsseldorf für nichtig erklärt. Dem Vernehmen nach hat Martin Husmann es mehrfach abgelehnt, beim Bundesgerichtshof eine Vertagung zu beantragen.

Mit Abellio soll es unterdessen zu einer Einigung gekommen sein: Man verzichtet auf seinen Einspruch und im Gegenzug kann das Unternehmen die Linien S 5 und S 8 als Subunternehmen der DB Regio NRW GmbH betreiben. Vermutlich könnte damit sogar mehr Geld verdient werden als es bei einer regulären Ausschreibung durch den VRR der Fall wäre. Das Bundeskartellamt hat in dieser Sache bereits mit einem Bußgeld gedroht.

Derweil werden die VRR-Gremien am 10. Dezember noch einmal tagen. Dabei wird es insbesondere um die juristische Vertretung des Verbundes gehen, also um die Frage, ob Rechtsanwältin Ute Jasper ihr Mandat weiterhin behält. Außerdem wird eine neuerliche Freistellung des VRR-Geschäftsführers Martin Husmann angestrebt. Es stehen also spannende Tage bevor!

Bild: Stefan Hennigfeld

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