Deutsche Bahn lässt sich Benutzung von Produktbezeichnungen bezahlen
09.09.10 (Allgemein) Autor:Sven Steinke
Die Deutsche Bahn und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger im SPNV (BAG SPNV) wollen bundeseinheitliche Produktbezeichnungen im Nahverkehr erreichen, deshalb hat die Deutsche Bahn einen Musterlizenzvertrag erarbeitet, damit Privatbahnen demnächst auch im Nahverkehr unter den Produktnamen RE, RB und S-Bahn fahren dürfen.
Die Deutsche Bahn hat sich nämlich die Produktnamen auf ihren Namen schützen lassen. Das ist auch der Grund warum zurzeit die meisten Privatbahnen in Fahrplänen mit ihren Unternehmenskürzeln angegeben werden. Für den Kunden ist dadurch aber nicht ersichtlich, welche Haltepolitik die Linie hat. Hingegen bei den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn ist durch die Abkürzungen für die meisten Fahrgäste sofort ersichtlich, ob der Nahverkehrszug überall oder nur an den großen Stationen hält.
Die Sache hat nur einen entscheidenden Hacken, weil die Deutsche Bahn für die Nutzung der Produktbezeichnungen eine Lizenzgebühr von 0,4 Cent pro Zugkilometer plus Mehrwertsteuer verlangt. So hat die Deutsche Bahn wieder eine weitere Hintertür gefunden, wo man trotz verlorener Ausschreibung, Gewinne erwirtschaften kann.
Statt ihre Energie in eine kostenpflichtige Mitnutzung zu stecken, hätte die BAG SPNV auch eigene Produktnamen entwickeln und entsprechend schützen lassen können. Diese hätten dann den Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt werden und neue Verkehrsverträge die Nutzung vorschreiben können.