Das Planfeststellungsverfahren für das „Projekt Stuttgart 21“ im Abschnitt 1.1 (Talquerung mit neuem Hauptbahnhof) wird nicht neu aufgerollt. Das ist das Ergebnis eines Beschlusses des 5. Senats des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 13.08.2012, der heute bekannt gegeben wurde. Damit hatte der Eilantrag eines Grundstückseigentümers als Antragssteller, dessen Haus im Zuge der Bauarbeiten für den neuen Stuttgarter […]
Verwaltungsgerichtshof weist Eilantrag eines Grundstückseigentümers gegen Stuttgart 21 zurück
20.08.12 (Stuttgart) Autor:Niklas Luerßen