Das Bonner Eisenbahnbundesamt (EBA) hat einen neuen Leitfaden zur Erstellung der Sicherheitsberichte herausgegeben. Der Leitfaden berücksichtigt nun auch die erweiterten Berichtspflichten, die sich aus den Verordnungen CSM Risiko und CSM Kontrolle ergeben.
Keolis erhält Sicherheitsbescheinigung
19.12.13 (Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld
Die Keolis Deutschland, die mit der Marke Eurobahn im Regionalverkehr aktiv ist, hat die Sicherheitsbescheinigung Teil A und Teil B vom Bonner Eisenbahnbundesamt erhalten. Sie gilt für fünf Jahre. Keolis ist somit eines der wenigen Eisenbahnverkehrsunternehmen im deutschen Personenverkehr, das über beide Teile verfügt. Nach intensiver Vorbereitung auf diese Überprüfung und regelmäßiger Kontrolle ist Keolis […]
HGK erhält Sicherheitsbescheinigung auch für die Niederlande
22.11.11 (Güterverkehr) Autor:Stefan Hennigfeld
Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) erhielt vor einigen Tagen die Sicherheitsbescheinigung Teil B, so dass das im Schienengüterverkehr tätige EVU auch weiterhin direkt aus dem Rheinland in die Niederlande fahren darf. Dies gilt für das konventionelle Schienennetz von ProRail ebenso wie für die Eisenbahninfrastruktur von KeyRail, der Betuwe-Strecke von Zevenaar nach Kijfhoek und […]