Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ wurden in Abstimmung mit den Stadtverwaltungen Lahr und Kippenheim Gebäude und Wohnungen ermittelt, bei denen zulässige Lärmgrenzwerte überschreiten und die vor 1974 erbaut wurden. Somit sind diese Häuser nach den gültigen Richtlinien zur Lärmsanierung förderfähig für passiven Schallschutz, z.B. den Einbau von Schallschutzfenstern.