„Die französischen Arbeitsgesetze im grenzüberschreitenden Verkehr dürfen nicht umgesetzt werden. Die EU-Kommission muss deshalb jetzt schnell handeln und Klarheit schaffen“, sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. „Solche nationalen Alleingänge führen zu einem Neo-Protektionismus und sprechen gegen alle Harmonisierungsbemühungen innerhalb der Europäischen Union.“ Frankreich will mit einer Durchführungsverordnung den französischen Mindestlohn auch für Kabotage und internationale Verkehre durchsetzen.