Der Lenkungskreis Fahrzeuge hat den neuen „Leitfaden für die Berücksichtigung aerodynamischer Aspekte bei der Planung und Durchführung von Probefahrten“ erstellt und veröffentlicht. Darin sind u.a. die Nachweisführung zu aerodynamischen Lasten auf die Infrastruktur und für begegnenden Züge enthalten. Nach den Regeln des transeuropäischen Eisenbahnsystems (TEIV) sind Probefahrten nur mit einer ausdrücklichen Genehmigung zulässig.