Wenn ein Reiseveranstalter seinen Kunden für die Anreise zum Flughafen ein Rail&Fly Ticket verkauft oder dies im Reisepreis inbegriffen ist, haftet er für Verspätungen der Bahn. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hervor (Aktenzeichen: Xa ZR 46/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.