Das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster hat am vergangenen Freitag (19. April) insgesamt vier Klagen gegen den vorliegenden Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Linie 310 in Bochum-Langendreer abgewiesen bzw. eingestellt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass insbesondere das Anhörungsverfahren korrekt abgelaufen ist und alle Sachverhalte korrekt berücksichtigt wurden; die Rechte der Kläger wurden nicht verletzt.