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Mofair: Kritik an DB-Finanzierung

18.05.20 (Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Wettbewerberverband Mofair e.V. hat sich nach den aktuellen Planungen, wonach der Bund eine Kapitalerhöhung der DB AG im zweistelligen Milliardenbetrag finanzieren soll, sowohl an den Haushalts- als auch an den Verkehrsausschuss des Bundestages gewandt. In dem Schreiben, das dem Eisenbahnjournal Zughalt.de vorliegt, befürwortet man generell eine finanzielle Unterstützung für den Eisenbahnsektor, warnt aber davor, hier einseitig den einzelnen Akteur DB AG zu protegieren.

Dennoch wird auch hier weiter ausdifferenziert: Unterstützungen in Monopolbereiche der Infrastruktur sind sinnvoll und dringend notwendig. Sie kommen allen Eisenbahnverkehrsunternehmen und damit deren Fahrgästen bzw. Kunden zugute. Geschäftsbereiche der DB-EIU, die nichts mit Eisenbahnverkehr zu tun haben, dürfen nicht unterstützt werden. Geschäftsbereiche der Deutschen Bahn AG, die im Ausland aktiv sind, müssen sich dort vor Ort um Unterstützung bemühen.

Für die Stützung einzelner Verkehrsunternehmen, egal ob Teile des DB-Konzerns oder außerhalb des Konzerns, müssen transparente und nachvollziehbare Regeln gelten. Sie müssen auf alle Marktakteure gleichermaßen angewendet werden. Für den Nahverkehr gibt es fertige Konzepte, die schnell beschlossen und umgesetzt werden können. SPFV und SGV haben ebenfalls unternehmensübergreifend Vorschläge gemacht.

Für die Inanspruchnahme von Unterstützungsmaßnahmen, die sich auf die Corona-Pandemie beziehen, egal ob für Infrastruktur, für Verkehrsunternehmen oder andere Unternehmen, muss belegt werden, dass die wirtschaftlichen Schäden auch tatsächlich durch die Auswirkungen der Corona-Krise entstanden sind. Wenn etwa DB Regio Aufträge an Wettbewerber verliert oder Leistungen zwar behält, jedoch nach einer ordnungsgemäßen Ausschreibung nur noch marktübliche Preise erhält, so besteht kein Wirkungszusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Stattdessen spricht man sich für einige Grundsätze bei der Mittelvergabe aus: Hilfen, die die Eisenbahninfrastruktur, also die natürlichen Monopole (Schienenwege, Stationen, Terminals, das Bahnstromnetz) betreffen, sind dringend notwendig. Für deren Finanzierung ist der Bund unmittelbar zuständig. Hilfen für den Transport auf den Gleisen und für andere wettbewerbliche Bereiche (Bahnstrom, Immobilien an Bahnhöfen etc.) erscheinen für Mofair sinnvoll.

Sie dürfen aber nicht wettbewerbsverzerrend eingesetzt werden. Wettbewerbsbahnen nutzen die Netze des integrierten Konzerns der DB AG heute zu etwa vierzig Prozent, etwa sechzig Prozent entfallen auf die Transportbereiche der DB AG. Die Wettbewerbsbahnen müssen nach denselben Grundsätzen in den Genuss dieser Hilfen kommen. Eine besondere Rolle spielen die Teile des DB-Konzerns, die im Ausland aktiv sind: Diese müssten sich, und das tun sie auch, Unterstützung zunächst nach den Regeln des Staates organisieren, in dem sie aktiv sind.

Eine nicht zweckgebundene pauschale Kapitalerhöhung einseitig zugunsten des DB Konzerns (neben der bereits beschlossenen Kapitalerhöhung in Höhe von elf Milliarden Euro zugunsten der Schieneninfrastrukturunternehmen) ist aus wettbewerbs- und beihilferechtlichen Gesichtspunkten extrem kritisch zu sehen.

DB Fernverkehr hat das Jahr nach eigenen Angaben mit einem durch die Mehrwertsteuerabsenkung von 19 auf sieben Prozent bedingten Anstieg der Zahl der Fernverkehrsfahrgäste von elf auf 12,5 Millionen pro Monat begonnen. Dass das Unternehmen während der Krise sein planmäßiges Zugangebot zu 75 Prozent gefahren hat, war eine unternehmerische Entscheidung.

Andere Unternehmen mussten Konsequenzen ziehen, den Betrieb reduzieren und ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. DB Fernverkehr hätte diese Möglichkeit ebenfalls nutzen können. Stattdessen wurden auf dem Höhepunkt der Krise noch Sparpreise ausgereicht. DB Regio bemüht sich aber gemeinsam mit den anderen Branchenakteuren um einen Rettungsschirm in Höhe von fünf bis sieben Milliarden Euro. Hierzu laufen Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern.

Dieser darf aber nicht doppelt geltend gemacht und womöglich doppelt an das Unternehmen gezahlt werden. Darüber hinaus hat DB Regio den Wettbewerbsbahnen während der Krise entgegen ihrer vertraglichen Verpflichtungen keine monatlichen Abschlagszahlungen aus den Tarifkooperationen im Rahmen des einheitlichen Bahntarifs mehr geleistet. Hier wurden bereits Risiken minimiert.

Siehe auch: So nicht, liebe Eisenbahnretter

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