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Die Qualität wirksam sicherstellen

06.01.20 (Kommentar, NWL) Autor:Stefan Hennigfeld

Das wichtigste vorweg: Die Kosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro trägt der NWL alleine. Im Umkehrschluss bedeutet das: Die DB AG, deren Liegenschaften hier künftig in einem besseren Zustand sein werden, kassiert zwar erhebliche Stationsgebühren, die indirekt ebenfalls der NWL aufwenden muss, aber für die bessere Aufenthaltsqualität muss der Aufgabenträger noch einmal tiefer in die Tasche greifen.

Nach dem Motto „take it or leave it“ kann der NWL entweder alles bezahlen oder nichts bekommen. Da soll nochmal einer sagen, die Mitnahme-Mentalität des Konzerns sei ein längst nicht mehr vorhandenes Klischee aus der Mehdorn-Zeit. Das Gegenteil ist der Fall. Der Aufgabenträger zahlt für Dinge, die im Grunde mit den Stationsgebühren bereits abgegolten sind.

Und welche Sanktionsmöglichkeiten hat der NWL, wenn die DB AG ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht ausreichend erfüllt? Was ist, wenn die demolierte Bahnhofsuhr ein halbes Jahr demoliert bleibt oder wenn die Rolltreppe einfach nicht repariert wird? Wenn derartige Schlechtleistungen im Bereich der Verkehrsverträge passieren, dann sind Pönalisierungen möglich.

Wenn die Toilette kaputt ist, die Kapazität zu klein oder starke Verschmutzungen auftauchen, dann kostet das den Verkehrsbetreiber Geld. Dieser hat daher, unabhängig davon, dass er ohnehin ein wirtschaftliches Interesse am Erhalt seiner Wirtschaftsgüter hat, einen natürlich Drang, möglichst keine Schlechtleistungen abzuliefern. Doch was ist, wenn das im Bereich der Infrastruktur passiert?

Hier ist der Aufgabenträger, allen Beteuerungen einer starken Schiene zum Trotz, nach wie vor nicht in der Lage, wirksam gegenzusteuern. Man kann eben nicht einfach die Stationsentgelte kürzen, nur weil die Qualität an den Bahnhöfen nicht auf dem Niveau ist, auf dem sie sein sollte und sein müsste. Auch die neue Vereinbarung, die die DB AG hier mit dem NWL getroffen hat, scheint keinerlei Regelungen dafür zu beinhalten.

Man vertraut halt einfach drauf, dass die DB AG gegen ausreichend Geld schon dafür sorgt, dass alles gut wird. Und wenn Nicht? Dann muss halt, nach der Logik der Pferdeäpfel-Theorie, noch mehr Geld reingesteckt werden. Offensichtlich ist die in der Realität längst widerlegte Denkweise, dass Qualitätsmängel ausschließlich die Folge mangelnder Geldflüsse sei und durch höhere Finanzzuwendungen automatisch gestoppt würden, noch immer sehr präsent in der Eisenbahnbranche.

Dabei wäre genau hier der Gesetzgeber gefordert: Klare Regelungen für Schlechtleistungen im Infrastrukturbereich und umfassende Durchgriffsrechte für den Aufgabenträger, wenn die Infrastrukturqualität nicht so abgesichert wird, wie es sein sollte. Dann gibt es halt eine vom Aufgabenträger veranlasste Ersatzvornahme auf Kosten des Infrastrukturbetreibers. Das Prinzip „ökonomischer Druck erzeugt Leistung“ hat sich im Umgang mit den Verkehrsunternehmen bewährt. Es muss auch für die Qualitätskontrolle bei den Infrastrukturunternehmen gelten. Auch dann, wenn das neue NWL-Programm ganz sicher gut gemeint ist.

Siehe auch: Sauberkeitsoffensive im NWL-Verbundraum

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