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Die ordnungspolitische Komponente

16.12.19 (Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Politik muss nicht immer widerspruchsfrei sein und manchmal kann das eine ebenso gewollt sein wie das andere. Und aus ordnungspolitischen Gründen könnte man ja durchaus drüber sprechen, ob man die Eisenbahnbranche an den Sicherheitskontrollen nicht stärker beteiligen sollte. Aber wie die Verbände richtig sagen, auch im Straßenverkehr trägt die öffentliche Hand die Kosten für die Polizeieinsätze selbst.

Bei einem Verkehrsunfall kommen möglicherweise Kosten auf die Unfallbeteiligten zu, aber die Ortspolizei schickt keine Rechnung über die Unfallaufnahme. Auch im Falle eines Wohnungseinbruches ist die Überführung des Täters keine Dienstleistung, die die Justiz in Rechnung stellt, sondern es ist primäre Aufgabe des Staates, Recht und Ordnung zu gewährleisten. Und das gilt auch auf der Schiene. Und wenn wir schon beim Thema Kostenbeteiligung sind, sprechen wir über den kommerziellen Fußball.

Zunächst: Ich selbst verpasse so gut wie kein Spiel des FC Bayern und bin dort auch seit etlichen Jahren Vereinsmitglied. Ich bin also mitnichten ein Anti-Fußballfan. Dennoch muss man sich Gedanken machen, wieso die Fußballbranche, die mit Gemeinnützigkeit nun so gar nichts zu tun hat, sich nicht an diversen Kosten beteiligen muss: Sei es für die Polizei – auch wenn Bremen da einen Sonderweg weg – geht oder sei es auch für die Beschädigungen, die rund um den Zu- und Abbringerverkehr in den Zügen entstehen.

Demolierte Fahrzeuge, Fäkalien, Vandalismus und vieles mehr gehen oft Hand in Hand mit Bundesligaspieltagen. Hier scheint jedoch niemand zu sagen, dass bei der Fußballbranche zumindest eine mittelbare Mitverantwortung liegt. Da ist es ganz normal, dass die Eisenbahnunternehmen auf den Kosten sitzen bleiben und bei Folgeausschreibungen womöglich die Sachschäden gleich einkalkulieren, also an die Aufgabenträger weitergeben.

Wenn man also bei so einem Kostenblock, aus was auch immer für Gründen, die eigentlichen Verursache aus der Haftung freistellt, dann ist es nur recht und billig zu erwarten, dass auch die Kosten von Sicherheitsinspektionen, die am Ende zum Wohle aller sind, durch das Steueraufkommen der öffentlichen Hand übernommen werden. Jetzt kann man sich natürlich die Frage stellen, ob das eine mit dem anderen irgendwas zu tun hat.

Aber selbstverständlich muss man die Dinge in einen Kontext stellen und sich Gedanken darum machen, was in diesem Land sonst noch so passiert und was der Staat alles finanziert. Wenn man da also den Verkehrsträger Schiene stärken will, dann wäre es nur logisch, den Betreibern dieses Verkehrsträgers keine zusätzlichen Kosten aufzubürden.

Denn die bezahlt am Ende immer irgendwer: Die Fahrgäste durch höhere Fahrpreise oder auch die Aufgabenträger, denen dadurch real an Budget verloren geht und die deshalb weniger Eisenbahnleistungen bestellen können. Deshalb haben die Verbände in ihrer trauten Einigkeit recht, wenn sie fordern, dass die starke Schiene auch mit starker Ernsthaftigkeit umgesetzt wird. Nur so wird es gelingen, dass Menschen ihr Auto stehen lassen.

Siehe auch: Verbände: Schiene stärken statt mit Gebühren ausbremsen

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