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NRW: Landeskabinett beschließt ÖPNV-Offensive

12.12.19 (Nordrhein-Westfalen) Autor:Stefan Hennigfeld

Ein besserer öffentlicher Personennahverkehr ist ein zentrales Ziel der Verkehrspolitik der Landesregierung. Ein besseres ÖPNV-Angebot ist Voraussetzung dafür, dass der Verkehrssektor seinen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten kann. Dafür muss der Anteil des ÖPNV am Modal Split, also an der Gesamtleistung aller Verkehrsträger, deutlich steigen.

„Der ÖPNV muss das Rückgrat vernetzter Mobilitätsketten werden“, so Landesverkehrsminister Hendrik Wüst (CDU). „Deshalb hat das Kabinett heute die ÖPNV-Offensive beschlossen. In der Offensive bündeln wir verschiedene Maßnahmen, die den ÖPNV attraktiver, leistungsfähiger, zuverlässiger und flexibler machen.“

Eine Milliarde Euro stehen für das System-Upgrade der Stadt- und Straßenbahnen zur Verfügung. Damit sollen die Netze aus den 1970er und 1980er Jahren auf den heutigen Stand der Technik gebracht werden. Gemeinsam mit der Bahn und den Aufgabenträgern investiert das Land Nordrhein-Westfalen rund 180 Millionen Euro in das regionale Schienennetz. Mit dem Paket „Robustes Netz“ soll das Schienennetz während der geplanten Bauzeiten robuster werden.

Zur Reaktivierung von Bahnstrecken stellt das Land 140 Millionen Euro zur Verfügung. Hundert Millionen Euro sind für die Förderung von zusätzlichen Schnellbuslinien eingeplant. Für den Ausbau und Neubau des ÖPNV in den Kommunen reserviert das Land 600 Millionen Euro als Kofinanzierung. Damit werden Maßnahmen durch das Land kofinanziert, die aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes gefördert werden.

Hierzu gehören zum Beispiel der Aus- und Neubau von Straßenbahnen und Stadtbahnen. Bis 2031 stellt das Land 120 Millionen Euro für den Ausbau von On-Demand-Verkehren bereit. Sie stellen eine neue Dienstleistung im ÖPNV dar: Kunden können auf Abruf einen Shuttle-Service bestellen. Regionale Schnellbusverkehre sind überall dort eine ideale Ergänzung des SPNV, wo Eisenbahninfrastrukturen nicht oder nicht mehr bestehen.

Sie sind gerade für den ländlichen Raum wichtig. Die Zweckverbände haben sich auf einheitliche Kriterien zur Förderung geeinigt. Die Festlegung von Linien erfolgt in Abstimmung zwischen Zweckverbänden und ÖPNV-Aufgabenträgern. Die SPNV-Pauschale wird zur Förderung regionaler Schnellbusse daher bis 2032 um insgesamt hundert Millionen Euro erhöht. Der NWL erhält hiervon 55 Prozent.

Der Verkehrsausschuss des Landtags hat am 20. November 2019 das Einvernehmen zur Änderung der ÖPNV-Pauschalen-Verordnung hergestellt. Die Verordnung soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Förderung im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms erfolgt in NRW über die landesgesetzlichen Regelungen des ÖPNVG (§ 13 Abs.1). Die Finanzhilfen kommen dabei den Gemeinden zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zugute.

Neben dem kommunalen ÖPNV fließen die Investitionen auch in Projekte der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und der Deutschen Bahn. Im Rahmen der Ruhr-Konferenz haben die DB AG (DB Netz, DB St&S), das Verkehrsministerium und die Zweckverbände Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR), Nahverkehr Rheinland (NVR) sowie Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) den Rahmen- und Finanzierungsvertrag über die Durchführung und Finanzierung der nötigen Infrastrukturmaßnahmen zum „Robusten Netz NRW“ unterzeichnet.

Der Rahmen- und Finanzierungsvertrag enthält 16 Maßnahmen zur Steigerung der Robustheit des Netzes in NRW (Stufe 1). Bei den Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen, die insbesondere der Verbesserung der Betriebsqualität des gesamten Schienenpersonenverkehrs in Nordrhein-Westfalen dienen sollen. Hierfür investiert das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Bahn und den SPNV-Aufgabenträgern rund 180 Millionen Euro in das regionale Schienennetz.

Die Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken ist von großer Bedeutung für das Land Nordrhein-Westfalen. Mit der Maßnahme der Teutoburger Wald Eisenbahn (TWE) soll die Strecke von Harsewinkel über Gütersloh nach Verl reaktiviert werden. Die Gesamtkosten betragen 34,5 Millionen Euro (hiervon Zuwendungen Land 23,5 Millionen Euro). Ein erster Baustein ist der vom Ministerium für Verkehr ausgerufene Landeswettbewerb „Mobil NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum. Hier kann jedermann seine Ideen einbringen und sich noch bis zum 15. Januar an das Düsseldorfer Ministerium wenden.

Siehe auch: Es wird was getan

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