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NRW: Reaktivierungen und Ertüchtigungen geplant

11.07.19 (Nordrhein-Westfalen) Autor:Stefan Hennigfeld

Auf Vorschlag des Landesverkehrsministeriums unter der Leitung von Minister Hendrik Wüst (CDU) hat der Verkehrsausschuss des Düsseldorfer Landtages wichtige Schienenprojekte in den Bedarfs- und Finanzierungsplan aufgenommen. So sollen im Schienenpersonennahverkehr die Teutoburger Wald-Eisenbahn (TWE) und die Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE) reaktiviert werden. Außerdem gehören 16 prioritäre Maßnahmen des Paketes „Robustes Netz“ der DB Netz AG dazu, die die Schieneninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen ertüchtigen sollen.

„Reaktivierungen von Schienenstrecken haben großes Potenzial. Damit verbessern wir die Anbindung des ländlichen Raumes an angrenzende Ballungszentren. Wenn mehr Menschen die Bahn nutzen können, werden auch die Emissionen im Verkehrssektor reduziert“, so Minister Wüst. „Im Paket Robustes Netz sind besonders wichtige Maßnahmen aufgeführt, die eine Entlastungs- und klare Stabilisierungswirkung entfalten. Die Bahn will bauen und wir sind bereit das zu fördern. Mit dem Einvernehmen im Verkehrsausschuss kommen wir auf der Schiene wieder ein Stück voran.“

Das Paket „Robustes Netz NRW“ der DB Netz AG hat das Ziel, mit kleineren Maßnahmen das Schienennetz für einen robusten Betrieb zu ertüchtigen. Dabei soll während Bauphasen und länger andauernden Störungen die Leistungsfähigkeit erhöht werden, beispielsweise für Umleitungsstrecken während Baumaßnahmen für den Rhein-Ruhr-Express. Die DB Netz AG hat hierfür aktuell 34 Maßnahmen identifiziert.

Diese sind in zwei Stufen unterschiedlicher Vordringlichkeit unterteilt. In Abstimmung zwischen der Deutschen Bahn, dem Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und den drei Aufgabenträgern sind 16 Maßnahmen in die erste Stufe mit höchster Priorität eingeordnet worden. Die WLE-Strecke zwischen Sendenhorst und Münster Hauptbahnhof hat eine Länge von rund 21 Kilometern.

Es sollen vier Haltepunkte und drei Bahnhöfe neu errichtet werden. Außerdem wird der Bahnhof Münster mit einem neuen Gleis 20 eingebunden. Mit diesen Maßnahmen werden die südöstlichen Stadtteile von Münster sowie die Stadt Sendenhorst an das Schienenpersonenverkehrsnetz in Nordrhein-Westfalen angebunden. Die Strecke soll im 20-Minuten-Takt zwischen Münster und Wolbeck und mit zwei Verbindungen pro Stunde zwischen Wolbeck und Sendenhorst verkehren.

Dieses Angebot wird durch das regionale beziehungsweise lokale Busangebot ergänzt. Prognosen zufolge werden im Jahr 2030 insgesamt täglich 10.000 Fahrgäste auf den WLE-Zugverkehr entfallen. Darunter fallen mehr als 2.300 Fahrgäste, die zum ÖPNV wechseln. Dabei handelt es sich überwiegend um Personen, die vom Auto auf die Bahn umsteigen. Die Gesamtkosten für die Reaktivierung der WLE-Strecke betragen 40,4 Millionen Euro. Die TWE-Strecke zwischen Harsewinkel, Gütersloh und Verl hat eine Länge von 25,7 Kilometern.

Im Netz werden zusätzlich insgesamt sechs Haltepunkte und zwei Bahnhöfe reaktiviert beziehungsweise neu errichtet. Außerdem wird der Bahnhof Gütersloh über das Gleis 1 eingebunden. Mit diesen Maßnahmen werden die beiden Kommunen Harsewinkel und Verl an das Schienenpersonenverkehrsnetz angebunden. Die Strecke soll mit einer Regionalbahn im Stundentaktakt befahren werden, die durch das regionale Busangebot ergänzt wird.

Zudem wird die Entkopplung vom straßengebundenen Verkehr auch zu Hauptverkehrszeiten zu einem stabilen, verlässlichen Angebot führen. Auf dieser Strecke gehen Prognosen von täglich 3.100 Fahrgästen im Jahr 2030 aus. Für die Reaktivierung der TWE-Strecke betragen die Gesamtkosten 34,5 Millionen Euro. Der ÖPNV-Bedarfsplan umfasst die langfristigen Planungen für den streckenbezogenen Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur.

Konkret müssen Reaktivierungsmaßnahmen von den Aufgabenträgern für den ÖPNV-Bedarfsplan gemeldet werden. Die Arbeiten für die Erstellung eines neuen Landesverkehrsmodells und in der Folge eines ÖPNV-Bedarfsplans für Nordrhein-Westfalen laufen. Bis dahin müssen konkrete ÖPNV-Maßnahmen aber nicht warten.

Die jeweils zuständigen Aufgabenträger können weiter die Maßnahmen planen, die sie für dringlich erachten, so dass diese – nach Durchlaufen der üblichen Verfahrensschritte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Regionalratsvotum – in die Stufe 1 des noch gültigen ÖPNV-Bedarfsplans aufgenommen werden können. Dies ist Voraussetzung, um Zugang zur Förderung zu erhalten.

Siehe auch: Erfolgsgeschichten schreiben

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