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Der Erfolg der Aufgabenträgerschaft

02.05.19 (Kommentar) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Zahlen aus Niedersachsen zeigen uns vor allem eins: Ganz gleich wie gut oder schlecht die Leistung der verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen sind, es gibt immer auch äußere Einflüsse, auf die man zunächst keinen Einfluss hat. Dabei ist nicht nur von – so makaber es klingen mag – Zufallsereignissen wie Extremwetter oder Selbstmördern die Rede, sondern das gilt für weit mehr: Das Eisenbahnverkehrsunternehmen kann auch dann nichts für Langsamfahrstellen, wenn diese über Monate oder gar Jahre bestehen bleiben.

Bahnübergänge, die immer wieder kaputt sind und deshalb dem Fahrplan einen Strich durch die Rechnung machen, kann man allenfalls beim Infrastrukturbetreiber pönalisieren, beim Verkehrsbetreiber ist das letztlich wirkungslos, weil es nicht der Ansprechpartner ist. Deshalb ist der Ansatz aus dem VRR richtig, in künftigen Verkehrsverträgen die Regelungen zur Pönalisierung von Schlechtleistungen auszudifferenzieren.

Der Betreiber des Regionalverkehrs kann ja nichts dafür, wenn verspätete Fernzüge immer vorgelassen werden. Allenfalls kann es die Möglichkeit geben, dass ein Aufgabenträger gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen das Gespräch mit DB Netz und DB Fernverkehr sucht. Im Zweifel wäre auch die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter oder Vermittler jemand, den man in solchen reproduzierbaren Konfliktfällen mit ins Boot holen könnte.

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist aber nicht oder nicht allein dafür verantwortlich. Das wiederum hat andere Aufgaben, die man bei guter oder schlechter Leistung sehr wohl mit Boni und Mali bewerten könnte: Eine Toilette, die verschmutzt ist oder Züge, die oft tagelang mit defekten und nicht reparierten Toiletten durch die Gegend fahren, sind einzig und allein dem Betreiber der Fahrzeuge anzulasten.

Hier müssen also andere Mechanismen greifen. Wobei man an der insgesamt gestiegenen Qualität des Eisenbahnverkehrs deutschlandweit in den letzten 25 Jahren sehen kann, dass die Aufgabenträgerschaft zu Erfolgen führt. Es gibt jetzt eine Stelle, die für ein regelmäßiges Controlling verantwortlich ist und die einschreitet, wenn etwas passiert. Schafft das Unternehmen es nicht, die verkehrsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, so hat dies vertragsrechtliche Folgen.

Das ist im übrigen der Unterschied zum SPFV. Hier gibt es niemanden, der sich für zuständig hält und deswegen hängt der gesamte Verkehr davon ab, was die DB Fernverkehr AG zu fahren bereit ist und was nicht. Wenn im ICE die Toiletten verschmutzt oder tagelang gesperrt sind, wenn Züge einfach ausfallen oder was auch immer passiert, dann ist das eben dumm gelaufen.

Eine Pönalisierung gibt es nicht und auch Qualitätsberichte finden nicht statt. Allenfalls wechseln die Menschen vom Fernzug zum Auto, zum Flixbus oder zu Eurowings. Der Regionalverkehr jedoch ist gerade wegen der öffentlich bestellten Verkehre und der damit verbundenen Transparenz ein solcher Erfolg. Das sieht man auch aktuell in Niedersachsen: Es ist und wird besser als bei der Behördenbahn.

Siehe auch: LNVG stellt Jahresbericht 2018 vor

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