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Handlungsfelder richtig erkannt

15.10.18 (Fernverkehr, Güterverkehr, Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Es sind definitiv gute Planungen, die DB Fernverkehr in den letzten Wochen und Monaten vorgelegt hat: Man möchte, zumindest auf einigen Relationen, den SPFV in großem Maße ausbauen. Das ist auch vernünftig, denn was nutzt eine teure Schnellfahrstrecke, wenn man nur einmal die Stunde von Berlin nach München fahren kann? Gerade weil die Inlandsflüge als Konkurrenten nach wie vor eine große Rolle spielen.

Bessere Angebote sind definitiv ein Fortschritt. Es ist noch gar nicht lange her, da definierte sich die Unternehmenspolitik der DB Fernverkehr AG darüber, dass alljährlich im Sommer bekanntgegeben wurde, welche Verbindungen ab Dezember entfallen. Doch trotz erkennbarer Fortschritte ist längst nicht alles Gold, was glänzt. Wie halten wir es mit anderen wichtigen Oberzentren, die an keiner der wenigen Hauptmagistralen liegen und die deshalb keinen SPFV-Anschluss haben?

Mehrere Versuche der Länder, die Bundesregierung per Gesetz über den Bundesrat zu verpflichten, sind gescheitert. Noch immer lautet, allen Sonntagsreden zum Trotz, die offizielle Linie der Bundesregierung, dass per definitionem überall dort kein Verkehrsbedürfnis für den SPFV vorhanden sei, wo die DB Fernverkehr AG nicht bereit ist, eigenwirtschaftlich zu fahren. Zwar ist der Bund verpflichtet, ein Gesetz zu erlassen (Artikel 87e Grundgesetz), allerdings gibt es keine Veranlassung, davon auszugehen, dass dies geschehen würde.

Natürlich ist es möglich, dass die Bundesregierung als Alleingesellschafter der DB Fernverkehr AG Einfluss auf deren Unternehmenspolitik nimmt. Bislang ist das aber nicht der Fall gewesen. Auch hier gilt, wie unter Mehdorn, noch immer, dass die DB AG tun und lassen soll, was sie will. Wo also bleibt die Erkenntnis, dass man das Angebot politisch steuern muss? Das geht einerseits, indem man die DB Fernverkehr AG da fahren lässt, wo das Bundesverkehrsministerium es für richtig hält oder das geht, indem man die Leistungen ausschreibt.

Was nicht geht, ist wenn die DB AG Geld vom Aufgabenträger akquiriert. In den letzten Jahren ist das mehrfach gerichtlich unterbunden worden und es ist auf vielen Ebenen rechtswidrig. Es ist eine Direktvergabe, wie sie nach dem Abellio-Urteil nicht mehr möglich ist. Und es ist eine Zweckentfremdung von Regionalisierungsgeldern, die gerade eben nicht für den SPFV, sondern für die Flächenerschließung eingeführt worden sind.

Es ist also an der Zeit, sich Gedanken über die Aufgabenträgerschaft im SPFV zu machen. Warum sollte man das Erfolgsmodell mit der Trennung Be- und Ersteller nicht auch auf den Fernverkehr übertragen? Weil die DB Fernverkehr AG als gefühlte Bundesbahn ihre Pfründe sichern möchte? Das ist wohl möglich, kann aber nicht zum Gegenstand moderner Eisenbahnpolitik gemacht werden.

Doch bleiben wir ruhig bei den guten Seiten: Die Bundesregierung hat erkannt, dass es Handlungsbedarf gibt. Was draus wird, muss man abwarten, auch weil wir natürlich nicht wissen, wie lange CDU, CSU und SPD in der Koalition bleiben werden. Man darf also gespannt sein.

Siehe auch: Zukunftsbündnis Schiene gegründet

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