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Auch freie Märkte brauchen Regeln

27.08.18 (Fernverkehr, Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Marktöffnung des Fernbusverkehrs war richtig und wichtig. Zum einen stärkt sie den Umweltverbund insgesamt, weil das Angebot besser wird. Zum anderen hat es auch bei der Eisenbahn einige erhebliche Verbesserungen gegeben. Diese wurden an dieser Stelle schon mehrfach genannt. Noch vor sieben oder acht Jahren waren Sparpreise nur mit drei Tagen Vorlauf zu kaufen. WLAN im Zug war angeblich technisch völlig unmöglich und an den Bahnhöfen unfinanzierbar.

Bei der Verfügbarkeit von Sparpreisen kommt es immer drauf an, was man subjektiv empfindet. Diese sind natürlich ein strikt gehütetes Unternehmensgeheimnis der DB AG, sodass man im Grunde nur spekulieren kann. Aber wer den Fahrscheinmarkt einigermaßen beobachtet, der stellt schnell fest, dass die Verfügbarkeit dort deutlich besser ist, wo es parallele Fernbusangebote gibt.

Klar, es gibt keine offizielle Pressemeldung der DB AG, in der steht „weil der Fernbus da ist, machen wir das und das.“ Wer jetzt also glauben mag, dass das alles auch so passiert wäre, dem sei das unbenommen. Gehen wir also davon aus, dass die Gesetze der Marktwirtschaft auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs gelten: Ökonomischer Druck erzeugt Leistung.

Der Fernbus hat der Eisenbahn daher genutzt, weil sie in einem protegierten Markt zwar monopolistischer, aber nicht besser wird. Dennoch braucht auch ein geöffneter Fernbusmarkt gewisse Regeln, an die sich dann alle halten müssen. Es ist richtig und wichtig, dass ein Verein wie Mobifair sich solcher Themen annimmt und anspricht, wenn Probleme auftauchen.

So muss natürlich der Busanbieter selbst zumindest eine Mitverantwortung dafür haben, dass die Arbeitszeitgesetze und die Regelungen zur Lenk- und Ruhezeit eingehalten werden. Es ist nicht statthaft in einem solchen Fall die Hände in Unschuld zu waschen und zu sagen: „Das macht alles das und das Subunternehmen, die alleine sind zuständig und wir haben mit nichts was zu tun.“

Natürlich gibt es behördliche Stellen, die primär dafür verantwortlich sind, die Einhaltung von Recht und Gesetz zu überwachen. Der Zoll, die Polizei und viele weitere. Aber natürlich muss ein Auftraggeber, in dessen Namen der Bus fährt und der die Fahrscheine unter seiner Plattform verkauft, auch sicherstellen, dass schwarze Schafe bei der Auftragsvergabe nicht berücksichtigt werden können.

Das bedeutet im Klartext, dass ein Unternehmen, das mehrfach auffällig wird, dann eben nicht mehr fahren darf. Ein Marktriese wie Flixbus muss auch selbst unangekündigte Kontrollen machen und sich über die Situation in seinen beauftragten Unternehmen ein Bild verschaffen. Das ist auch im eigenen Interesse.

Wer möchte denn, dass unter seinem Namen einzelne unseriöse Subunternehmen Schmu machen und riskieren, dass die gesamte Unternehmung in ein schlechtes Licht gerückt wird? Wer seinen guten Namen behalten will, der hat ein originäres Eigeninteresse daran, dass seine Auftragnehmer gute und seriöse Arbeit machen. Aber: Wenn der Gesetzgeber es für nötig hält einzuschreiten, dann muss er das auch tun – kurzfristig!

Siehe auch: Mobifair evaluiert Fernbusangebot

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