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Infrastruktur auskömmlich finanzieren

09.04.18 (Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Man kann natürlich viel kritisieren an der seit einigen Jahren Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der Bundesregierung und DB Netz: Müsste die Verkehrsinfrastruktur nicht an und für sich bedarfsgerecht statt pauschal finanziert werden? Müsste es nicht, gerade weil das Bundesunternehmen DB Netz eine handelsrechtlich organisierte AG ist, eine stärkere Kontrolle geben als die Eigenberichte des Unternehmens?

Das ist alles richtig. Die Infrastrukturberichte, die der VBB jährlich für die vom SPNV genutzten Anlagen in Berlin und Brandenburg aufstellt, müssten Vorbild für ähnliche Berichte durch die Bundesnetzagentur oder das Eisenbahnbundesamt sein. Es reicht eben nicht aus, wenn DB Netz selbst sagt, dass man das Geld vom Bund für die Eisenbahn des Bundes gut angelegt hat. Doch was auch immer es zu kritisieren gibt, die Existenz der LuFV ist ein entscheidender eisenbahnpolitischer Erfolg in Deutschland.

So wie man in den 90er Jahren mit den Regionalisierungsgeldern feste Vereinbarungen zur Finanzierung konsumtiver Kosten im strukturell defizitären SPNV gefunden hat, so gelang es 2009 erstmals, klare Regelungen für den Unterhalt der Infrastruktur auf die Beine zu stellen: Denn auch Ersatzinvestitionen sind notwendig und lassen sich nicht einfach aus den Markteinnahmen heraus finanzieren.

Der VDV stellt zurecht die Frage: Gilt das nur für DB Netz? Selbstverständlich nicht. Es ist daher richtig gewesen, die 25 Millionen Euro spezifisch für nicht-bundeseigene Eisenbahnen bereitzustellen. Und noch etwas ist richtig: Dass man auf Seiten des Bundes klipp und klar sagt, dass nur die Hälfte der Förderung finanziert wird, für die andere Hälfte sind die Länder da.

Es ist jetzt einige Jahre her, da sagte VDV-Präsident Jürgen Fenske auf einer Konferenz zum Kölner Eisenbahnknoten, dass die Finanzierung der Schieneninfrastruktur eine „gesamtstaatliche Aufgabe“ sei. Recht hat er! Gesamtstaatlich heißt aber, dass die Länder sich ebenso beteiligen müssen wie der Bund. In der Debatte um die seit 2016 deutlich gestiegenen Regionalisierungsgelder hat der VDV die Verweigerungshaltung der Bundesländer noch unterstützt.

Es kann aber nicht die dauerhafte Position der Eisenbahnbranche sein, sich in den Bund-Länder-Debatten auf eine Seite zu schlagen. Die Eisenbahnbranche darf weder auf Seiten des Bundes noch auf Seiten der Länder stehen, sie muss auf der Seite des Verkehrsträgers Schiene stehen und die vom Verbandspräsidenten selbst so genannte gesamtstaatliche Aufgabe von allen föderalen Ebenen aktiv einfordern. Denn dass der Investitionsbedarf hoch ist, zeigt ja die jetzt vorgelegte Studie unter den Betreibern von Eisenbahninfrastrukturen außerhalb der DB Netz AG.

Und auch der öffentliche Nutzen dieser Gleise ist vorhanden: Vielfach finden dort SPNV-Leistungen oder, wie zwischen Köln und Bonn oder im Großraum Karlsruhe, auch kommunaler Schienenverkehr statt. Der Nutzen dieser Infrastruktur ist hoch und die finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand immer wieder einzufordern ist eine Aufgabe der gesamten Eisenbahnbranche.

Siehe auch: VDV: NE-Bahnen haben Finanzierungsbedarf

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