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Aller guten Dinge sind drei

29.03.18 (Fernverkehr, Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Die letzten beiden Bundesratsversuche, eine gesetzliche Regelung zur SPFV-Organisation zu schaffen, sind gescheitert. Es ist ja schön, wenn die Länderkammer die Gesetzesentwürfe verabschiedet, aber nachdem beide nie im Bundestag debattiert wurden, dürfte klar sein, dass der Bund seiner in Artikel 87e des Grundgesetzes festgelegten Pflicht nicht nachzukommen gedenkt.

Was war das nochmal? Achja: Der Bund ist verpflichtet, den Personenverkehrsbedürfnissen auf der Schiene gerecht zu werden, soweit es sich nicht um Regionalverkehr handelt. Alles weitere regelt ein Bundesgesetz. Also genau das Gesetz, das die Länder bereits vor knapp zehn Jahren versucht haben einzubringen, dann 2017 wieder und jetzt erneut.

Ist es, realistisch betrachtet, wahrscheinlich, dass daraus was wird? Nein und je öfter der Bundesrat einen solchen Gesetzesentwurf verabschiedet, desto unwahrscheinlicher wird, dass sich noch irgendjemand dafür interessiert. Es wäre jetzt Sache der Landesverkehrsminister, sich zusammenzuschließen und vor dem Bundesverfassungsgericht die entsprechenden Regelungen einzuklagen.

Dann muss der Bund eben verurteilt werden, ein solches Gesetz zu erlassen. Hier muss die Zusammenarbeit dann zwischen den Ländern und nicht innerhalb der Parteien erfolgen. Dann dürfen Landesverkehrsminister von CDU und SPD keine Rücksicht auf die Befindlichkeiten ihrer Bundesparteien in der Koalition nehmen.

Denn eins muss auch klar sein: Den Deutschlandtakt, der jetzt zum wiederholten Male (vermutlich folgenlos) im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgeschrieben wurde, wird auf rein eigenwirtschaftlicher Basis nicht kommen. Eisenbahnleistungen, auch über sehr lange Relationen, lassen sich in den meisten Fällen aus den Fahrgelderträgen nicht auskömmlich finanzieren.

Die massive Schrumpfung des SPFV-Netzes in den letzten 25 Jahren belegt das ebenso wie die vielfältigen Versuche der DB Fernverkehr AG, die Regionalisierungsgelder anzuzapfen. Blicken wir zurück: Mit Wirkung zum 1. Januar 1994 wurde die neu gegründete Deutsche Bahn AG vom hoheitlichen Eisenbahnorganisator Bundesbahn zumindest im SPNV zum reinen Lohnkutscher degradiert. Zudem war klar, dass man sich auf dem eigenen Netz mit Konkurrenz würde herumschlagen müssen.

Als politisches Zugeständnis hat man der DB AG die Organisation des SPFV zunächst selbst überlassen. Das ging auch vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass die damals neue Zuggattung InterCity („Jede Stunde, jede Klasse“) in den 70er Jahren das Gesamtdefizit der alten Bundesbahn um jährlich rund 500 Millionen Mark gesenkt hat. Heute aber wissen wir: Nein, die pure Eigenwirtschaftlichkeit klappt nicht, es muss was anderes her.

Und dann ist es selbstverständlich auch notwendig, dass bei der Vergabe langlaufender Eisenbahnleistungen das Vergaberecht zur Anwendung kommt. Aber es gibt nun einmal Relationen, für die die regionalen Aufgabenträger beim besten Willen schlicht nicht zuständig sind. Hier ist der Bund in der Pflicht. Es ist Zeit, diese Pflichterfüllung einzufordern, notfalls auch im Konflikt.

Siehe auch: Bundesrat diskutiert über SPFV-Gesetz

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