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NRW: Fußballzüge werden ausgeschrieben

06.06.17 (Nordrhein-Westfalen) Autor:Stefan Hennigfeld

Wenn in einigen Jahren die neuen RRX-Triebzüge in Nordrhein-Westfalen an den Start gehen, dann werden Sonderkontingente zu Kultur- Sport- oder Messeveranstaltungen nicht mehr Teil des Verkehrsvertrages sein. Um aber dennoch hauptsächlich den Fußballverkehr absolvieren zu können, wollen die drei Aufgabenträger NWL, NVR und VRR die Vorhaltung entsprechender Zuggarnituren und die damit einhergehende Erbringung von Zugleistungen wettbewerblich vergeben.

Auch in Zukunft sollen Punkt-zu-Punkt-Leistungen gefahren werden, die den regulären SPNV entlasten. Die Planung erfolgt in relativ kurzem Vorlauf in enger Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Aufgabenträgern und der Bundespolizei. Sie fahren ohne Zwischenhalte und sollen betriebliche Beeinträchtigungen und mögliche Gefahrensituationen für andere Fahrgäste vermeiden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Fangruppen frühzeitig getrennt werden und es in den Zügen oder an den Bahnsteigen nicht zu Schlägereien kommt.

Es ist jedoch erforderlich, dass in ausreichender Zahl zuverlässige und funktionierende Züge vorgehalten werden. Dazu gehören auch und vor allem funktionierende Toilettenanlagen. Insbesondere im Zusammenspiel mit Alkohol ist das notwendig. Eine hochwertige Ausstattung ist dabei jedoch nicht von Bedeutung und gerade vor dem Hintergrund sich häufender Vandalismus-Vorfälle auch nicht empfehlenswert. Im aktuellen Status Quo verbleiben die Kosten für solche Schäden bei den Verkehrsunternehmen, ein Durchgriffsrecht auf die Fußballfirmen besteht nicht.

Das ist gerade bei neuen Zügen mit hochwertigem Interieur oft besonders ärgerlich. Die Aufgabenträger wollen weiterhin gesonderte Fußballzüge und haben sich auf ein Vergabeverfahren geeinigt, bei dem sich alle drei beteiligen. Dabei sollen ausdrücklich auch für weitere Veranstaltungen, wie den Karneval in Köln oder Düsseldorf, Rhein in Flammen oder verschiedene publikumsträchtige Messen und Konzerte Züge gefahren werden. Die Vertragslaufzeit wird sieben Jahre betragen und im Dezember 2018 starten.

Die genaue Organisation wird weiterhin zwischen den Aufgabenträgern, den beteiligten Akteuren der Fußballbranche, der Bundespolizei und dem beim VRR angesiedelten Kompetenzcenter Sicherheit stattfinden. Die Fuhrparks stehen grundsätzlich täglich zur Verfügung – also etwa auch wenn der 1. FC Köln donnerstags im UEFA-Pokal spielt oder mittwochs DFB-Pokalspiele stattfinden. Allerdings soll eine verbindliche Anmeldung der jeweiligen Züge mindestens 14 Tage vor der Fahrt notwendig werden.

Aufgrund der geringen Einsatzzeiten werden Gebrauchtfahrzeuge zugelassen, wobei die exakten Mindestanforderungen Gegenstand der Verhandlungsverfahren sein sollen. Nur DB Regio verfügt über einen stark veralteten Fuhrpark von Silberlingen aus Beständen der alten Bundesbahn. Allerdings sind auch andere Eisenbahnunternehmen in der Lage, in einem beschränkten Umfang am Markt sehr alte Züge anzuschaffen. Der Bedarf ist mit zwei Zuggarnituren mit jeweils etwa 500 Sitzplätzen definiert.

Ob es auch Steuerwagen geben muss, ist derzeit noch offen, würde die Sache aber womöglich verteuern. Im Jahr werden zwischen 10.000 und 25.000 Zugkilometern erbracht. Explizit ist abgesehen von Fußballspielen die Rede von Silvester, Karneval, Rhein in Flammen, der Christopher Street Day, die Kölner Lichter, die Messe Gamescom und die Adventssamstage. Servicepersonal im eigentlichen Sinne wird es dabei nicht geben, so dass die Betreiber auch keine umfassenden Tarifkenntnisse für ihre Mitarbeiter sicherstellen müssen.

Das ist etwa wichtig, wenn Unternehmen wie die Nordwestbahn oder Abellio den Zuschlag kriegen, die bislang nicht im Kölner Tarif unterwegs sind. Oder aber wenn Transregio fahren wird, deren Mitarbeiter weder im VRR- noch im Westfalentarif fahren. Die Aufgabenträger haben jedoch die Möglichkeit, Kontrollteams für die Fahrzeuge einzusetzen. Jede Fahrt soll dabei von Sicherheitspersonal begleitet werden.

Hierbei geht es jedoch vor allem darum, Vandalismusschäden zu verhindern. Die Qualitätsanforderungen sind insgesamt gering und liegen weit unter dem, was im nordrhein-westfälischen SPNV sonst üblich ist. Sauberkeit und Funktionalität werden jedoch dennoch gewährleistet sein. Die Aufgabenträger planen die Vergabe von Bruttoverträgen und werden die Fixkosten für die Betreiber finanzieren. Dazu kommt eine Pauschale pro Zugkilometer.

Siehe auch: Die Fußballbranche in die Verantwortung bringen

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