Eisenbahnjournal Zughalt.de

Nachrichten über Eisenbahn und öffentlichen Verkehr

Verbot lauter Güterzüge tritt in Kraft

06.04.17 (Güterverkehr) Autor:Stefan Hennigfeld

In der letzten Woche wurde im Bundestag das Fahrverbot lauter Güterwagen endgültig verabschiedet. Es untersagt den Einsatz nicht lärmgedämmter Fahrzeuge auf der deutschen Eisenbahninfrastruktur, nicht nur bei DB Netz. Es tritt zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2020 in Kraft. Güterwagen dürfen ab diesem Stichtag bei der Fahrt nicht mehr Lärm verursachen als ein Güterwagen, der eine Betriebszulassung nach der für Neufahrzeuge geltenden Lärmschutz-Richtlinie (TSI Lärm) erhalten hat.

Die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte kann durch Umrüstung auf leise Bremssohlen erfolgen. Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert die Einhaltung auf den Bundesschienenwegen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU): „Wir wollen mehr Mobilität schaffen und gleichzeitig den Schienenlärm bis 2020 halbieren. Dazu fördern wir die Umrüstung von Güterwagen auf Flüstertechnik, investieren in Lärmschutz an Strecken und verschärfen die Vorschriften. Mit dem Fahrverbot für laute Güterwagen setzen wir einen zusätzlichen Anreiz, Altfahrzeuge umzurüsten und schützen die Anwohner von Güterverkehrsstrecken wirksam vor Schienenlärm. Damit schaffen wir mehr Akzeptanz für den Schienengüterverkehr.“

Die Strategie basiert auf drei Säulen: Der Lärm soll an der Quelle vermieden werden, indem Güterwagen auf Flüsterbremsen umgerüstet werden. Man plant weitere Innovationen für leisere Züge zu fördern. Aber auch an der Strecke sollen Lärmschutzmaßnahmen vorangetrieben werden, etwa Schallschutzwände oder auch Schallschutzfenster. Das Fahrverbot für laute Güterwagen ist die regulative Komponente, die dafür sorgen soll, dass die genannten Maßnahmen nicht konterkariert werden, indem stark veraltete Züge fahren und Investitionen unterlassen werden.

Zustimmung kommt von den fünf größten Eisenbahnverbänden VDV, NEE, Mofair, VDI und VIP. Als „wichtigen Meilenstein für die Halbierung des Schienenlärms bis 2020“ haben diese den Bundestagsbeschluss des „Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen“ begrüßt. Die Parlamentarier hätten damit – erfreulich einmütig – Klarheit für die Branche in Europa geschaffen. Für die Eigentümer von leisen neuen oder umgerüsteten Güterwagen ist damit klar, dass ab Ende 2020 mit lauten Güterwagen kein wirtschaftlich erfolgreicher Schienengüterverkehr mehr betrieben werden kann und ihr eigenes Engagement Früchte tragen wird.

Auch die durch den Bundestag noch einmal gegenüber dem Regierungsentwurf enger gefassten Ausnahmen und Befreiungen des Gesetzes finden die Zustimmung der Verbände, weil damit das beabsichtigte Signal an die Halter lauter Wagen noch unmissverständlicher ausgefallen ist. Dabei spielt es längst keine Rolle mehr, ob die Züge von DB Cargo oder wem anders gefahren werden. 2016 waren rund vierzig Prozent aller Güterzüge auf dem deutschen Netz kein Teil der DB AG mehr. Die Wettbewerbsbahnen konnten ihre Leistung auf 47,5 Milliarden Tonnenkilometer steigern.

Ludolf Kerkeling, Vorstandsvorsitzender des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen, sieht dahinter zwei positive Botschaften: „Erstens: Der mit der Bahnreform ermöglichte Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern auf der Schiene funktioniert. Zweitens: Die Wettbewerbsbahnen haben trotz des intensiven Wettbewerbs untereinander insgesamt schwarze Zahlen schreiben können. Damit enden – drittens – allerdings die guten Nachrichten.“ Die Bahnbranche fordert daher, spätestens in der kommenden Legislaturperiode, die staatlichen Rahmenbedingungen neu zu justieren.

Im Vordergrund stehen dabei die Halbierung der Trassenpreise und ein bedarfsgerechter Ausbau der Infrastruktur. Kerkeling: „Deutschland hat ein Problem: durch die extrem niedrigen Kosten für Diesel, Straßenmaut und Fahrer setzen die Verlader wieder stärker auf die Straße. Zugleich sinkt durch ständig steigende Trassenpreise und wachsende Abgaben auf die umweltfreundliche Hauptantriebsenergie Strom die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene.

Im Ergebnis findet Verkehrsverlagerung statt – nur leider in die falsche Richtung.“ Der Marktanteil der Schiene am gesamten Güterverkehrsmarkt sank 2016 nach Angaben des statistischen Bundesamtes von 18,0 auf 17,6 Prozent. Ein Problem, dem man sich stellen muss – wobei Effizienzsteigerungen bei der Eisenbahn nicht reichen. Es muss insgesamt mehr Kostengerechtigkeit her.

Siehe auch: Lärm senken, Akzeptanz erhöhen

Kommentare sind geschlossen.