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Das kann ja heiter werden!

15.12.16 (Kommentar, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, NWL, Verkehrspolitik, VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Eine Zuschlagserteilung ist kein Freibrief für 15 Jahre Schlechtleistungen. So trivial diese Erkenntnis eigentlich ist, so sehr muss man sie dieser Tage immer wieder anbringen, wenn man mit Unternehmen zu tun hat, die ihr Handwerk offensichtlich nicht beherrschen, wie das bei Keolis der Fall zu sein scheint. Und während das Unternehmen erkennbar kein einziges seiner vorhandenen Netze im Griff hat und überall durch Schlechtleistungen und Zugausfälle glänzt, hat man in der nahen Zukunft einige Expansionen vor sich.

Im nächsten Jahr wird das Elektronetz Teutoburger Wald von der Westfalenbahn übernommen und kurze Zeit später geht man bei in einem Los der S-Bahn Rhein-Ruhr an den Start. Na das kann ja heiter werden! Die Westfalenbahn jedenfalls hat ihre Aufgaben im Griff und wenn die Fahrgäste dann ab 2018 andere Aufkleber auf den gleichen Zügen haben, die aber öfter ausfallen und deren Zustand sich verschlechtert, dann ist das für den Verkehrsträger Schiene insgesamt sehr wohl ein Problem.

Nun kann man einen Bewerber, der sich als erkennbar unzuverlässig erwiesen hat, im Vergaberecht von der Auftragserteilung ausschließen. Das ist juristisch schwer und im Zusammenhang mit der Eurobahn, obwohl es sich um einen notorischen Schlechtleister handelt, bislang nicht gemacht worden. Und so kann man wirklich sehr gespannt sein, wie ein Unternehmen, das mit seinen vorhandenen Aufträgen bemerkenswert überfordert zu sein scheint, in den nächsten Jahren andere Netze in den Griff kriegen soll.

Wobei zumindest bei der S-Bahn Rhein-Ruhr ist es für den Aufgabenträger deutlich einfacher, Verkehrsverträge außerordentlich zu kündigen: Die Züge stehen im Eigentum des VRR, die Instandhaltung wird im Rahmen eines separaten Vertrages von DB Regio im Auftrag des VRR gemacht, so dass ein Betreiber, der seine Pflichten wiederholt nicht erfüllt, zumindest nicht damit drohen kann, im Fall einer Kündigung die Züge zu nehmen und zu gehen.

Außerdem muss eine außerordentliche Kündigung ja auch nicht automatisch fristlos sein, so dass eine Übergangsvergabe bis zu einer möglichen Neuausschreibung auch noch vorbereitet werden kann. Es ist an der Zeit, sich Gedanken zu machen, wie man in geöffneten Märkten sicherstellt, dass die, die es können Vorrang haben, vor denen, die nichts auf die Reihe kriegen. Im Zusammenhang mit der Einwanderungspolitik wird in Deutschland gelegentlich ein Punktesystem gefordert: Wer ausreichend Punkte hat, die für verschiedene Qualifikationen und Kenntnisse vergeben werden, darf rein.

Im SPNV könnte man es umgekehrt machen: Für Schlechtleistungen, Zugausfälle, Personalmangel und vieles mehr werden Punkte vergeben und wenn ein bestimmter Punktestand in den Bestandsnetzen erreicht ist, wird dieses Unternehmen von der Vergabe neuer Aufträge ausgeschlossen. Gleichzeitig muss der Aufgabenträger Einfluss nehmen können auf die Personalakquise. Denn auch hier scheint es nicht zu laufen im Hause Keolis. Das gilt wieder für aktuelle und zukünftige Netze. Es muss eine Möglichkeit geben, in einem so eskalierenden Fall aktiv im Interesse aller zu intervenieren!

Siehe auch: Keolis: Eurobahn mit massiven Problemen

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