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Saarland will Fernverkehr absichern

05.12.16 (Fernverkehr, Saarland, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Fast neun Jahre nach dem gescheiterten bzw. nicht zustande gekommenen Fernverkehrssicherungsgesetz startet man auf Landesebene nun eine neue Initiative im Bundesrat. Der Bund soll seiner Verantwortung für den Fernverkehr auf der Schiene besser nachkommen können. Zugleich erhöht sich die Planungssicherheit der Länder für den Nahverkehr. Das ist der Kern eines Gesetzes, das mit Unterstützung des Saarlandes im Dezember im Bundesrat behandelt werden soll.

Es ist allerdings deutlich geringer als das einst im Bundesrat beschlossene aber nie im Bundestag debattierte Fernverkehrssicherungsgesetz. Dennoch sieht die saarländische Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD) einen Bedarf: „Mit der Initiative wollen wir erreichen, dass das Saarland und die anderen Regionen Deutschlands angemessen, langfristig und verbindlich an den Schienenfernverkehr angebunden sind.“ Außerdem komme es darauf an, dass Fernverkehr und Nahverkehr sinnvoll verknüpft und vertaktet sein müssen.

Dafür müsse ein zwischen Bund und Ländern abgestimmter mehrjähriger Schienenpersonenfernverkehrsplan aufgestellt werden. Zwar hätten die Länder dadurch keinen Rechtsanspruch gegen das Bundesunternehmen DB Fernverkehr, wohl aber gegen den Bund. Dieser müsste die Leistungen im Zweifel unter Einhaltung des Vergaberechtes bestellen: Also entweder bei DB Fernverkehr oder einem anderen Unternehmen. Rehlinger: „Das nun vorbereitete Gesetz gibt uns ein Instrument in die Hand, ein verbindliches Mindestversorgungsangebot festzuschreiben.

Hintergrund ist der Versorgungsauftrag, der im Grundgesetz definiert ist.“ In Artikel 87e Abs. 4 heißt es: „Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird.“

Seit der Eisenbahnreform 1994 wurde das Fernverkehrsangebot auf der Schiene kontinuierlich abgebaut: Das Streckennetz mit Fernverkehr reduzierte sich um 3.700 Kilometer, die Zahl der bedienten Bahnhöfe um 220. Auch das Saarland war von den Streichungen betroffen: „Wir waren gezwungen, zumindest teilweise Ersatzleistungen im Nahverkehr zu bestellen und zu finanzieren. Da die DB ihre Entscheidungen oft nicht rechtzeitig kommunizierte, fehlte uns wie anderen die Grundlage für eine vorausschauende Planung.“

Das soll sich durch einen gesetzlich geforderten Fernverkehrsplan ändern. In diesem Plan sollen die Orte, die Verknüpfungspunkte, die zu befahrenden Linien, die Taktfolge und die tägliche Bedienungszeit festgelegt werden. Außerdem solle die Anbindung aller Oberzentren verpflichtend sein. „Der Plan soll spätestens alle drei Jahre unter Beteiligung der Länder fortgeschrieben werden“, so die Ministerin.

Verlässlichkeit und Planungssicherheit seien eine grundlegende Voraussetzung dafür, um im Nah- und Fernverkehr attraktive und an den Kundenbedürfnissen orientierte Angebote zu schaffen. Der Gesetzentwurf wurde im Auftrag der Verkehrsministerkonferenz vom Arbeitskreis Bahnpolitik erarbeitet. Er sehe insbesondere vor, „dass der Bund und die Aufgabenträger des Nahverkehrs bei der Planung und Bestellung von Zugangeboten zusammenarbeiten. Nur so können wir ausschließen, dass sich Nah- und Fernverkehrszüge auf der gleichen Strecke sinnlos Konkurrenz machen“.

In der Fernverkehrsanbindung sieht die Wirtschaftsministerin auch einen wesentlichen Standortfaktor: „Gute Erreichbarkeit erhöht die Chancen für Wachstum und Beschäftigung. In Gesprächen mit Unternehmern, Wissenschaftlern, aber auch Privatreisenden ist das ein ständiges Thema.“ Mit der Initiative für ein „Gesetz zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs“ werde man diesem Anspruch gerecht. Parallel dazu treibt auch die Deutsche Bahn ihre eigenen Fernverkehrsoffensive voran.

Für Südwestdeutschland allerdings ist bereits jetzt klar, dass man warten muss. So kündigte Rüdiger Grube auf einem Besuch in Trier bereits 2015 an, dass man frühestens nach dem Ende des jetzigen RE-Verkehrsvertrages wieder einen InterCity auf der Moselstrecke wird fahren lassen. Allerdings: Zwar strebt man möglichst viele Kofinanzierungen mit den Aufgabenträgern an, will es aber auch ohne Geldzuschüsse durchziehen. Ob das wirklich so kommen, muss man abwarten, ist aber vor angesichts dieser Entwicklungen sehr interessant.

Siehe auch: Fernverkehr politisch organisieren

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