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Nahtlosen Übergang gewährleisten

04.08.16 (Kommentar, VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Vor ein paar Jahren, als Agilis in Bayen an den Start gegangen ist, kamen die Züge im Vorfeld u.a. in Hessen bei Cantus und in Nordrhein-Westfalen bei der Nordwestbahn zum Einsatz. Aus gutem Grund, denn der Aufgabenträger BEG verlangte, dass die Fahrzeuge einen gewissen Kilometerstand aufweisen, bevor sie in den Betrieb gehen, um sicherzustellen, dass die Kinderkrankheiten überwunden sind. Die Eisenbahn muss schließlich funktionieren. Der Verkehrsträger Schiene darf nie wieder als unzuverlässig gelten, so wie damals bei der Behördenbahn.

Auch bei einem Betreiberwechsel kann und darf es keine Probleme geben, denn ein Fahrgast, der auf sein eigenes Auto ausweicht, der ist in der Regel dauerhaft verloren. Deswegen geht man im VRR jetzt den richtigen Weg, wenn man im Elektronetz Niederrhein den harten Wechsel vermeiden will und die Betriebsübergabe sukzessive in mehreren Monaten staffelt. Ganz gleich ob nun Abellio einige Leistungen eher fährt oder DB Regio einzelne Züge noch bis in den Januar oder Februar hinein bedient.

Denn wenn ein erstmals ausgeschriebenes Netz den Betrieb aufnimmt, dann ist die Sache besonders kompliziert: Wen ordnet der Altbetreiber eigentlich dem Vergabeobjekt zu? Und was passiert mit dem dort fahrenden Rollmaterial im Anschluss? Ja, es ist deutlich komplexer als bei einer Folgeausschreibung. Warum? Wenn man einen Verkehrsbetrieb hat, in dem die Züge den Aufkleber und die Mitarbeiter die Unternehmensbekleidung (oder nur den Aufnäher) wechseln, dann geht es eben einfacher. So wie es zwischen Keolis und der Nordwestbahn im NWL-Raum bereits mehrfach hin und her gemacht worden ist.

Ja, es gibt tatsächlich Fälle, in denen Mitarbeiter von einem zum anderen Arbeitgeber wechseln. Das könnte im Prinzip (wenn man das Sonderproblem Beamte außen vor lässt) auch relativ einfach von DB Regio zu einem anderen Unternehmen der Fall sein. Das erste Hindernis ist, dass der Demographietarifvertrag der DB AG davon ausgeht, dass die Leute von der Lehre bis zur Rente im DB-Konzern verbleiben. Auch im Rahmen der Strategie DB.2020 kündigt man bei der DB AG immer wieder an, dass man lebenslange Arbeitsplatzsicherheit bietet. Natürlich nur, wenn man nicht gerade wieder eine Ausschreibung verloren hat. Doch warum soll jemand nicht nach einigen Jahren oder Jahrzehnten in einem Unternehmen woanders hingehen?

Die GDL ist hier weiter als die EVG. Denn dort fordert man im Rahmen der Verhandlungen über den Zukunftstarifvertrag, dass es feste Regelungen für Abfindungszahlungen gibt. Denn anders als vielfach behauptet ist ein Betreiberwechsel eben kein Betriebsübergang. Unternehmen A hat einen Auftrag, der ausläuft und Unternehmen B übernimmt diesen. Deshalb haben der Verbleib beim Altarbeitgeber und die Betriebsaufnahme mit Bestandspersonal in jedem Fall Vorrang vor Personalwechseln. Weil ein Arbeitsverhältnis sich über Arbeitnehmer und Arbeitgeber definiert statt über einzelne Aufträge. Falls doch jemand wechselt, dann ist das eben kein Unternehmensverkauf und muss entsprechend behandelt werden.

Siehe auch: VRR: Abellio übernimmt vorzeitg Fahrten

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