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Kriminalität verhindern und aufklären

21.07.16 (Bayern, Kommentar, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Nach der Kölner Silvesternacht gibt es nun erneut einen Anlass, sich grundlegend für mehr Sicherheit im öffentlichen Verkehr einzusetzen. Ein angeblich 17 Jahre alter junger Mann kommt mit einem Hackebeil aus der Zugtoilette, ruft Allahu Akbar und greift Fahrgäste an. Es ist ein großer Glücksfall, dass es mit Ausnahme des Täters keine Todesopfer gibt. Das zeigt aber auch die Grenzen dessen, was Sicherheitskonzepte erreichen können. Ein bislang nicht behördenbekannter Jugendlicher verübt plötzlich so eine Gewalttat.

Das kann wohl niemand wirksam verhindern, aber Sicherheitspersonal im Zug hätte eingreifen können. Womöglich mit Pfefferspray oder mit dem viel kolportierten Hund, der bei Dreierteams vorhanden sein soll. Denn eins zeigt ein solches Verbrechen ganz sicher: Man kann zwar mit Videoüberwachung Beweise sichern und Täter überführen, aber nichts verhindern. Dafür braucht es Sicherheitspersonal. Qualifizierte Leute, die im Rahmen allgemeiner Nothilfe eingreifen können.

Dazu müssen jetzt alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Es fängt bei den Aufgabenträgern an: Wenn man abends ab 19 Uhr neunzig Prozent Bestreifungsquote in den Zügen bestellt, aber vor 19 Uhr nur zehn Prozent, dann führt das dazu, dass die meisten Mitarbeiter überhaupt nur Teilzeitverträge erhalten. Natürlich kann ein Aufgabenträger jetzt sagen, dass er für die Arbeitsverhältnisse in den Unternehmen nicht verantwortlich ist. Allerdings ist ein Teilzeitjob für viele potentielle Mitarbeiter – die man so dringend braucht – nicht interessant und der Bewerberkreis reduziert sich erheblich. Das ist also der falsche Weg.

Gleichzeitig müssen die Verkehrsunternehmen sich dazu bereit erklären, auf eigene Sicherheitsleute zu verzichten und die Leistungen entweder gemeinsam zu vergeben oder vom Aufgabenträger beistellen zu lassen. Das gilt um so mehr im kommunalen ÖPNV. Dass sich diverse Stadtwerke aus Eitelkeit weigern, an Sicherheitskonzepten teilzunehmen, die im SPNV ausgearbeitet werden, ist ein Unding. Selbstverständlich ist es notwendig, dass die U-Bahn genauso in rollierende Einsatzpläne einbezogen wird wie die S-Bahn.

Einen solchen Fall sollte man wirklich zum Anlass nehmen, sich Gedanken über die Frage zu machen, wie man der Sandkastenmentalität kommunaler Monopolisten mit politischen Mitteln etwas entgegensetzen kann. Man stelle sich mal vor, man hat einen professionell organisierten Terroranschlag und verschiedene Stellen sind für U-Bahn, S-Bahn und Bahnsteig zuständig. Darüber lachen Terroristen. Wobei es ja nicht mal so weit kommen muss.

Schon relativ einfache Formen von organisierter Kriminalität, wie Rauschgifthandel oder Taschendiebstahl ist zu unterbinden – und zwar wirksam. Also hier braucht es Partnerschaften, in die man gerade die kommunale Ebene im Zweifel auch gegen den eigenen Willen hineinbringen muss. Und ja, das ist eine Gewalttat über die man reden muss. Selbst wenn der eine oder andere sich jetzt schon darüber beklagen mag, dass der Ruf der Eisenbahn leiden könnte, das ist der Preis, den man bezahlen muss. Kriminalität muss verhindert werden. Etwas zu verschweigen ist, auch wenn es bequem erscheint, keine Alternative.

Siehe auch: Jugendlicher attackiert Fahrgäste mit Axt

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