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BaWü: Vergabekammer weist Beschwerde zurück

22.02.16 (Baden-Württemberg) Autor:Stefan Hennigfeld

In der letzten Woche hat die Vergabekammer Stuttgart die Beschwerde von DB Regio zurückgewiesen. Man schloss sich der Auffassung des Aufgabenträgers NV.BW an und hält die geplante Vergabe der drei Lose im Stuttgarter Netz 1 an Go-Ahead (zwei Lose) und Abellio (ein Los) für rechtmäßig. DB Regio hatte zwar das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, dies wurde jedoch ausgeschlossen. Hintergrund ist, dass die Betriebsaufnahme im Juni 2019 stattfindet und die Preise für das erste halbe Jahr nur zehn Prozent über denen der weiteren Jahre liegen durften. Das heißt im Klartext, dass ein Formfehler allein ausschlaggebend war.

Das wollte man bei DB Regio nicht auf sich sitzen lassen und ging vor die Vergabekammer, die nun entschieden hat. Nach der Vergabeentscheidung vom 17. November 2015 sollen in dem in drei Lose unterteilten Netz 1 die zur niederländischen Abellio-Gruppe gehörende Abellio Rail Südwest GmbH den Zuschlag für das Los 1 und Go Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH, die deutsche Tochter des britischen Unternehmens Go-Ahead, den Zuschlag für die Lose 2 und 3 zugeschlagen bekommen. Bei dem Wettbewerbsverfahren hatten die Angebote aller sieben Bieter für das besonders lukrative Stuttgarter Netz 1 sehr eng beieinander gelegen.

Die angebotenen Preise führten dazu, dass sich der Zuschussbedarf je Zugkilometer gegenüber dem Verkehrsvertrag von 2003 halbierte, für den das Land derzeit 11,69 Euro je Zugkilometer bezahlt. Ob DB Regio erneut Einspruch einlegen wird, ist im Moment noch offen. Innerhalb von zwei Wochen kann man eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe einreichen. Dies wäre dann in jedem Fall die letzte Instanz. „Wir bedauern, dass die Vergabekammer unserer Argumentation nicht gefolgt ist. Wir werden die Entscheidung prüfen und über unser weiteres Vorgehen entscheiden“, so Andreas Moschinski-Wald, Nahverkehrschef der Bahn in Baden-Württemberg.

Abellio-Chef Stephan Krenz jedenfalls hofft auf Rechtsfrieden: „Wir setzen darauf, dass das überaus deutliche Urteil der Vergabekammer dazu führt, dass sich die Deutsche Bahn nicht zu einer weiteren Klagerunde hinreißen lässt, wie es leider in der jüngeren Vergangenheit immer öfter der Fall war. Wir hoffen auf Einsicht und dass es nun nicht noch zu weiteren Verzögerungen kommen wird.“ In der Berliner Unternehmenszentrale soll es nun bald zur Ausführungsphase übergeben. Krenz: „Wir sind positiv gestimmt, dass die Vergabekammer sich der Argumentation, der Entscheidung und den rechtlichen Bewertungen der NVBW sowie auch unseres Hauses angeschlossen hat. Wir würden jetzt gerne mit den umfangreichen Vorbereitungen für die Betriebsaufnahme Mitte 2019 starten.“

Ähnlich sieht man die Sache auch bei Go-Ahead. Das britische Unternehmen ist neu in Deutschland und konnte erstmals eine Vergabe für sich entscheiden. Stefan Krispin, Geschäftsführer: „Wir freuen uns sehr, dass die Vergabekammer mit ihrer Entscheidung ein weiteres wichtiges Zeichen für mehr Wettbewerb auf der Schiene im Land gesetzt hat, und wir in Baden-Württemberg nun das erste Netz in Deutschland betreiben können. Wir arbeiten mit Hochdruck an unserem Konzept zur Betriebsaufnahme, das für die Fahrgäste modernere Züge und einen deutlichen Servicezuwachs bringen wird.“

Vertreten wurde der Aufgabenträger NV.BW dabei von der Düsseldorfer Kanzlei Heuking und dessen Partnerin Ute Jasper, die das Ergebnis ebenfalls positiv aufgenommen hat: „Das ist das erfreuliche Ergebnis eines fairen Wettbewerbs mit klaren Spielregel. Solche Wettbewerbserfolge lassen sich aber dauerhaft nur erzielen, wenn alle Bieter sich auf die strikte Einhaltung aller Vergabebedingungen verlassen können.“

Die politische Verantwortung trägt dabei Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Dieser ist mit der Wettbewerbspolitik seiner Regierung zufrieden und vergleicht sie mit den Ergebnissen der Direktvergabe der schwarz-gelben Vorgängerregierung: „Damit erreichen wir eine deutliche Senkung der Kosten je Zugkilometer gegenüber dem von der Vorgängerregierung 2003 abgeschlossenen großen Verkehrsvertrag. Dies ermöglicht es uns, trotz des knappen Budgets die Leistungen und das Angebot für die Fahrgäste spürbar auszuweiten, zum Beispiel mit Stunden- und Halbstundentakten je nach Auslastung der Strecke.“ Zudem werden die lokbespannten Wagenzüge mit stark veralteten Silberlingen aus den Beständen der Deutschen Bundesbahn durch zeitgemäßes Rollmaterial abgelöst.

Siehe auch: Es läuft

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